(stm/ Kommentar)
Gleich zu Beginn der Sitzung der Stadtvertretung am Montag, trat der ASK Stadtvertreter Dennis Clasen ans Mikro und forderte die Streichung mehrerer Anträge von der Tagesordnung der Schweriner Stadtvertretung.
Der Antrag fand keine Mehrheit.
Wir haben uns das Thema mal etwas genauer angeschaut und festgestellt, dass die Forderung auf Streichung einiger Punkte durchaus als gerechtfertigt angesehen werden kann.
Kinderrechte – Beschluss im Blick
Dennis Clasen verwies in seiner Begründung unter anderem auf die UN Kinderrechtskonvention, die generell vorsieht, dass bei allen Beschlüssen die Kinderrechte berücksichtigt werden sollen. Auf den ersten Blick wirkt es ziemlich fern, solch eine UN Konvention auf Schwerins Stadtvertretung anzuwenden. Könnte man meinen. Allerdings hat die Stadtvertretung auf der vorangegangenen Sitzung tatsächlich eine deutliche Präzisierung für Schwerin beschlossen.
Dort hatte die Stadtvertretung zum einen beschlossen den „BUGA Spielplatz“ den Zusatz „Platz der Kinderrechte“ zu geben. Dieser Beschluss bestand allerdings aus 3 Punkten, was anscheinend die Stadtverwaltung und einige Stadtvertreterkollegen nicht so recht mitbekommen hatten.
Punkt zwei und drei des Beschlusses haben nach Ansicht des ASK Stadtvertreters keinerlei Berücksichtigung erhalten. Im Punkt 3 heißt es nämlich deutlich, dass der Oberbürgermeister in Beschlussvorlagen darstellen soll, wie sich der jeweilige Beschlussvorschlag auf die Kinderrechte auswirkt.
Wir haben uns die Anträge der aktuellen Sitzung angeschaut, und tatsächlich findet sich in keiner der Beschlussvorlagen bzw Stellungnahmen der Verwaltung eine Darstellung, wie sich der jeweilige Beschluss auf die UN Kinderrechte auswirkt. Aber genau dies wurde auf der vorherigen Sitzung beschlossen, und zwar im Wortlaut:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Beschlussvorlagen für die Stadtvertretung zukünftig darzustellen, wie dem Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung getragen wurde.„
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Clasen hatte also durchaus Grund die Streichung von Anträgen von der Tagesordnung zu fordern, haben die Beschlussvorlagen nicht wie von der Stadtvertretung beschlossen, die geforderte Bewertung Seitens des Oberbürgermeisters enthalten.
Ob die ASK, beziehungsweise ihr Stadtvertreter das Thema noch einmal vertieft angehen, gegebenenfalls Beschwerde einlegen, war am Abend nicht zu erfahren.
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