(stm / PM Innenministerium)

Anders als beim Angriff auf die Ukraine, hat der Oberbürgermeister Rico Badenschier sich dieses mal entschieden die Nationalflagge Israel zu hissen, so wie es der Innenminister über eine Bekanntmachung freigestellt hatte.
Bei Angriffkrieg Russlands gegen die Ukraine hatte der Oberbürgermeister in Schwerin noch die „Majors for peace“ Flagge gehisst.
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Der Landesinnenminister Christian Pegel hat bekanntgegeben, dass bis einschließlich Sonntag, den 15. Oktober 2023, die Flagge des Staates Israel an verschiedenen öffentlichen Dienststellen in Mecklenburg Vorpommern gehisst werden darf.

Das Innenministerium teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:
„Die grauenhaften Nachrichten und Bilder aus Israel bestürzen und schockieren uns alle. Wir setzten Flagge als Zeichen der Solidarität mit den israelischen Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell schreckliche Gewalttaten erleben“, sagt Christian Pegel und: „Die systematische Ermordung von Millionen Juden ist leider fest mit unserer deutschen Geschichte verbunden. Als Landesregierung stellen wir uns an die Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, damit die terroristische Gruppe Hamas mit ihrem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten, keinen Erfolg hat.“
Die Anordnung gilt für die Dienststellen des Landes sowie für die Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände, ebenso wie für andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen. Die Beflaggung erfolgt in folgender Reihenfolge: Zuerst die Europaflagge, dann die israelische Flagge und schließlich die Bundesflagge. Dabei ist sicherzustellen, dass die Flaggen von rechts nach links in der genannten Reihenfolge aufgehängt werden.
Darüber hinaus steht es den Dienststellen frei, zusätzlich zu den zuvor genannten Flaggen, die Landesdienstflagge oder, im Falle von Kommunen, die Landesflagge sowie eigene Flaggen zu setzen.
Richtlinien der Beflaggung ist in Mecklenburg Vorpommern sind in einer Verordnung geregelt. Demnach kann das Innenministerium gestatten, Flaggen anderer Staaten zu hissen.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-FlaggVMV2023rahmen/part/X
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