(Connor A.) / Ein Beitrag der Jugendredaktion)
Das Gebäude der ehemaligen Hauptpost in Schwerin wird aktuell saniert. Auf einem Entwurf ist zu erkennen, dass die Mauer, die rückseitig gegenüber des Domes die Begrenzung zum Gelände der ehemaligen Hauptpost darstellt, durch einen Zaun ersetzt werden soll.
Die Jugendredaktion hat bei der Stadt angefragt, wie es da mit dem Denkmalschutz aussieht, ob die Mauer weg soll, und weswegen.


Wir wollten herausfinden, ob dieses historische Bauwerk unter Denkmalschutz steht und welche Teile davon genau geschützt sind. Geantwortet hat uns Frau Steffi Rogin von dem Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Schwerin.
Hier sind die Antworten, die wir erhalten haben:
1. Steht das Gebäude (ehemalige Hauptpost) unter Denkmalschutz?
Ja, das ehemalige Hauptpostgebäude in der Mecklenburgstraße 4/6/8 und Bischofstraße 5/7 wird in der Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin als Baudenkmal geführt. Es trägt den Namen „ehem. Hauptpost mit Gedenktafel, Hoffläche und Einfriedungen“ und liegt im Denkmalbereich „Schwerin-Altstadt“. Zudem befindet sich das Gebäude in einem archäologisch relevanten Altstadt-Bereich.
2. Betrifft dieser Denkmalschutz auch die Mauer und das Wärterhäuschen?
Ja, der Denkmalschutz erstreckt sich auf die Mauer entlang der Bischofstraße. Ursprünglich waren zwischen den Mauerpfeilern Gitter vorhanden, ähnlich dem Gitter an der Torzufahrt in der Mecklenburgstraße. Das Wärterhäuschen hingegen ist ein nachträglicher DDR-Anbau am Nordflügel des Hauptgebäudes und genießt keinen Denkmalschutz.
Anmerkung: Die Mauer steht also unter Denkmalschutz uns soll trotzdem abgerissen werden. Interessant.
3. Falls nicht, warum nicht?
Das Pförtner-Häuschen selbst war nicht denkmalgeschützt, da es nicht über ausreichende Denkmalschutzgründe verfügte. Die Entscheidung über den Denkmalwert oder die Nichtdenkmalfähigkeit von Objekten obliegt der Landesdenkmalfachbehörde MV gemäß Denkmalschutzgesetz MV § 4 (2). Wer weitere Informationen zur Denkmalschutzfähigkeit von Objekten benötigt, kann sich, nach der Antwort der Stadt an die Landesdenkmalfachbehörde MV wenden.


4. Welche Gründe führten dazu, die Mauer, das Wärterhäuschen davon auszunehmen?
Die Mauer und Einfriedung entlang der Bischofstraße sind Teil des denkmalgeschützten Bestands. Allerdings handelt es sich bei der aktuellen Einfriedung um eine Überarbeitung/Umgestaltung aus dem frühen 20. Jahrhundert. Ursprünglich verfügte die Einfriedung aus der Erbauungszeit um 1890 über schmiedeeiserne Schmuckzaunfelder.
Warum der nord-östliche Teil der Einfriedung kürzlich abgebrochen wurde, kann beim zuständigen Landesbaubetrieb SBL MV erfragt werden, sagt uns die Frau Rogin. Dieser führt die Bauaufgaben und -betreuung von Landesobjekten direkt durch und hat gemäß Denkmalschutzgesetz MV § 7 (1) die entsprechende Abstimmung mit der Landesdenkmalfachbehörde MV (LAKD) zu führen. Die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin ist in diesem Prozess nicht involviert und kann daher keine Aussagen dazu treffen.
Wer also mehr wissen möchte, soll sich an die sogenannte „Obere Denkmalschutzbehörde“ wenden.

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