(stm) Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat am Dienstag Nachmittag einen Bericht zur aktuellen Situation in der Schweriner Ausländerbehörde veröffentlicht. Der Bericht wurde auf Antrag der ASK Schwerin von der Stadtvertretung bereits im September in Auftrag gegeben.
Der Bericht zur aktuellen Situation der Schweriner Ausländerbehörde
Der Bericht, ist in vier Abschnitte gegliedert:
II. Arbeitsziele / Erledigungsplanung
III. Arbeits- und Gesundheitsschutz
IV. Arbeitsentlastung durch Entbürokratisierung / Amtshilfe.
Die Redaktion von http://www.schwerin.news hat sich entschieden in diesem Beitrag den Bericht, der im Kern auf die Beantwortung eines Fragenkataloges (der von der ASK Schwerin erarbeitet wurde) aufbaut, zu veröffentlichen.
An dieser Stelle wird es um den zweiten Abschnitt gehen.
II. Arbeitsziele / Erledigungsplanung
Bis wann und wie sollen die mitgeteilten Personalprobleme und Arbeitsrückstände
aus Sicht von Oberbürgermeister Dr. Badenschier bzw. Dezernenten Horn in der
Ausländerbehörde spätestens behoben sein?
Die Lösung der Personalprobleme in der Ausländerbehörde wird mit hoher Priorität
behandelt. Gemeinsames Ziel aller handelnden Bereiche ist es, die Stellen so schnell wie
möglich zu besetzen. Ein festes Datum kann hier nicht genannt werden.
Seit wann sind die Personalprobleme Oberbürgermeister Dr. Badenschier als verantwortlichen Chef der Verwaltung bekannt und welche Maßnahmen wurden bisher zur Problemlösung realisiert, zum Beispiel …
… die freien, unbesetzten Stellen in der Ausländerbehörde durch verwaltungsinterne
Umsetzungen von Beschäftigten der Stadtverwaltung durch den Oberbürgermeister
unter Wahrnehmung seines Direktionsrechtes zu besetzen, um die Erledigung der
gesetzlichen Pflichtaufgaben der Ausländerbehörde sicherzustellen? Wie viele
verwaltungsinterne Umsetzungen von Beschäftigten gab es seit dem letzten Jahr und
in diesem Jahr durch Oberbürgermeister Dr. Badenschier bzw. Dezernent Horn in die
Ausländerbehörde, um die unbesetzten Stellen zu besetzen?
Mit Beginn der Flüchtlingskrise, spätestens im Jahr 2015, haben sich die Fallzahlen und die
Art und Weise der Aufgabenerledigung grundlegend und stetig verändert. Die
Personalbemessung und die Gestaltung einer effizienten Aufgabenstruktur für die
Ausländerbehörde sind seitdem wichtige und dauerhafte Themen. Die Umsetzung von Maßnahmen unter Ausübung des Direktionsrechts ist aus motivationalen
Gründen regelhaft das letzte Mittel der Wahl. Umsetzungen wurden nur in Einzelfällen und
mit dem Einvernehmen der Mitarbeitenden umgesetzt. Alternativ wurde der Personalansatz erheblich angepasst. Zudem wurde mit Beginn des 01.02.2023 eine neue Struktur in der ABH geschaffen, welche fachliche Spezialisierungen und eine geringere Führungsspanne ermöglicht. Im Zuge dessen wurden Stellen neu beschrieben und bewertet. Die neue Struktur wird nach Ablauf eines Jahres evaluiert. Die Stellen der Ausländerbehörde sind intern und extern ausgeschrieben, einige als Dauerausschreibung.
…die Arbeitsbelastung der städtischen Beschäftigten der Ausländerbehörde zu
senken, indem einzelne ausländerrechtliche Fragestellungen und Vorgänge durch die
Beauftragung von Anwaltsbüros realisieren zu lassen? Wie wurde diese
Handlungsoption bisher genutzt?
Diese Option wird nicht in Erwägung gezogen. In der Ausländerbehörde sind gesetzliche
Aufgaben umzusetzen, welche nicht an andere Stellen abgegeben werden können.
… durch die Einstellung von Sprachmittlern und Dolmetschern etwaige
Sprachbarrieren und daraus resultierende Missverständnisse in der Bearbeitung
ausländerrechtlicher Anträge mit einhergehenden Mehraufwand für die Verwaltung zu
reduzieren? I n welchem Umfang stehen derzeit Sprachmittler und Dolmetscher der
Landeshauptstadt Schwerin zur Verfügung und kann deren Dienste von
Beschäftigten der Ausländerbehörde oder Migrantinnen und Migranten auf Wunsch
zurückgegriffen werden?
Es stand/steht anteilig eine Dolmetscherin zur Abdeckung der Öffnungszeiten zur
Verfügung. Eine weitere Bewerberin befindet sich im Verfahren. Zudem könnte auf eine
Dolmetscherhotline zurückgegriffen werden, welche jedoch nicht in allen Arbeitsschritten
hilfreich ist.
In welchem Umfang besteht die Möglichkeiten durch die Stärkung der personellen
Ressourcen der Beratungsstellen für Migranten in Schwerin, die vorbereitende
Beratung und vollständige Bereitstellung zum Beispiel aller benötigten Dokumente
für Antragsverfahren im Vorfeld zu optimieren, um so für eine Beschleunigung der
Bearbeitung zu sorgen? Welche Beratungsstrukturen gibt es derzeit in Schwerin für Migrantinnen und Migranten? In welcher Höhe und wie fördert die Landeshauptstadt Schwerin 2023 bedarfsgerecht die Beratungsstrukturen für Migranten in Schwerin?
Wie wurden die Personalbedarfe und Sachkosten der Beratungsstellen durch die
Landeshauptstadt Schwerin für das laufende Jahr ermittelt?
Beratungsstellen können teilweise unterstützende Tätigkeiten für Einzelne wahrnehmen
und diese ggf. begleiten. Dies hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig stattgefunden.
Zudem waren und sind verschiedene Projekte in Umsetzung. Angesichts der Fallzahlen wird
resümiert, dass auch Beratungsstellen an die Grenzen ihrer personellen Ressourcen
stoßen. In Schwerin gibt es derzeit drei staatlich geförderte Migrationsberatungsstellen für
Erwachsene sowie den Jugendmigrationsdienst. Ergänzende weitere Beratungsstellen für
Migrationsberatung bearbeiten entweder nur eingegrenzte Themenkomplexe (z. B.
Anerkennungsberatung) oder sind jeweils nur für kürzere Zeiträume gefördert. Um die
begrenzt zur Verfügung stehenden Beratungsressourcen bestmöglich zu nutzen, erstellt die
Fachstelle Integration regelmäßig aktuelle Übersichten zu Beratungsstellen und
Hilfsangeboten in der Broschüre „Hier finden Sie Hilfe“ (- Landeshauptstadt Schwerin).
Zudem koordiniert die Fachstelle in Zusammenarbeit mit der FG ABH die Informationsweitergabe zu behördenseitigen Neuerungen, Erfordernissen und Informationen
für Zugewanderte an das Netzwerk Migration, das zahlreiche Beratungsträger und
Anlaufstellen für ausländische Bürgerinnen und Bürger bündelt. Ergänzend steht die ABH
auch in direktem Kontakt zu den Mitgliedern des Netzwerks. Die Versorgung mit Beratungsangeboten steht derzeit vor einer ungewissen Zukunft, da auf Bundesebene trotz der stark ansteigenden Zahl an Asylanträgen für das Jahr 2024 massive Kürzungen im Bereich der Migrationsberatung für Erwachsene (hier 30 % im Haushaltsentwurf), der Asylverfahrensberatung sowie der Jugendmigrationsdienste geplant sind. Zwei Träger der freien Wohlfahrtspflege, welche Migrationsberatung anbieten, werden nach entsprechenden Anträgen mit einer Förderung in Höhe von ca. 25.000 € unterstützt. Neben der kommunalen Förderung werden auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt. Der Anteil kommunaler Förderung beträgt jeweils 8 bzw. 4 Prozent der Gesamtausgaben. Daneben wird ein Träger, welcher durch Sprach- und Kommunikationsmittlung unterstützt mit 7000 € pro Jahr gefördert. Eine Bedarfsplanung nehmen die jeweiligen Träger selbst vor, diese werden unter Heranziehung der Verwendungsnachweise bewertet. Darüber hinaus fördert die Stadt aktuell folgende Beratungsangebote für junge zugewanderte Menschen (auch aus Kriegsgebieten): JIM – Jugendintegrationsmobil (mobiles sozialräumliches Beratungsangebot) und JMB – Jugendmigrationsdienst (festes Beratungsangebot am Bhf.). In diesem Jahr erhält das JIM eine kommunale Förderung i. H.v. 124.475,15 Euro sowie das JMB i.H.v. 7.475,27 Euro (Fehlbedarfsfinanzierung).
Wie können und sollen die Arbeitsbedingungen in der Ausländerbehörde und damit
die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Ausländerbehörde für potentielle Bewerber
aus Sicht von Oberbürgermeister Dr. Badenschier bzw. Dezernent Horn gesteigert
werden?
Durch die Einrichtung der neuen Struktur konnten die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet
werden. Wartezeiten haben sich dadurch reduziert. Im nächsten Schritt wird in einem laufenden Prozess die Aktenführung und der Postverkehr digitalisiert. Zudem setzt die ABH schon lange auf die Nutzung der Onlineterminierung. Im Zuge der Einführung der neuen Struktur wurden Stellen neu bewertet. Daraus ergeben sich durch höhere Bewertungen Weiterentwicklungsmöglichkeiten für interne und externe Bewerber.
Welche Aktivitäten gab es bisher, seitens der Stadtverwaltung ehemalige
Beschäftigte der Stadtverwaltung oder der Landesverwaltung, die sich in Pension
oder Rente befinden oder in absehbarer Zeit altersbedingt ausscheidende
Beschäftigte für eine ggf. befristete, möglicherweise tageweise Teilzeittätigkeit in der
Ausländerbehörde zu gewinnen? Was ist diesbezüglich ggf. vorstellbar bzw. wurde
schon an Aktivitäten entfaltet?
Es gab keine gezielten Aktivitäten seitens der Landeshauptstadt Schwerin, auf Pensionäre/
Rentnerinnen und Rentner der Landeshauptstadt Schwerin zuzugehen, um stundeweise in
der ABH zu unterstützen. Renteneintritte in der ABH waren zudem in jüngster Vergangenheit nicht zu verzeichnen. Jede oder jeder Beschäftigte die/der über den Renteneintritt hinaus weiterarbeiten möchte, hat die grundsätzliche Möglichkeit dies gegenüber der Verwaltung anzuzeigen, die Einsatzprüfung erfolgt dann nach Bedarfslage – so auch in der ABH.
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