(stm) Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat am Dienstag Nachmittag einen Bericht zur aktuellen Situation in der Schweriner Ausländerbehörde veröffentlicht. Der Bericht wurde auf Antrag der ASK Schwerin von der Stadtvertretung bereits im September in Auftrag gegeben.
Der Bericht zur aktuellen Situation der Schweriner Ausländerbehörde
Der Bericht, ist in vier Abschnitte gegliedert:
II. Arbeitsziele / Erledigungsplanung
III. Arbeits- und Gesundheitsschutz
IV. Arbeitsentlastung durch Entbürokratisierung / Amtshilfe.
Die Redaktion von http://www.schwerin.news hat sich entschieden in diesem Beitrag den Bericht, der im Kern auf die Beantwortung eines Fragenkataloges (der von der ASK Schwerin erarbeitet wurde) aufbaut, zu veröffentlichen.
An dieser Stelle wird es um den dritten Abschnitt gehen.
III. Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Ausländerbehörde
Von wann datiert die letzte Organisationsuntersuchung und darauf aufbauende Personalbedarfsermittlung für die Schweriner Ausländerbehörde?
Die aktuelle Organisationsuntersuchung erfolgte im Mai 2023.
Wie stellt sich die Personalsituation in der Schweriner Ausländerbehörde und die zu bearbeitenden Fallzahlen im Vergleich zu den Ausländerbehörden in Mecklenburg- Vorpommern und den Empfehlungen des Innenministeriums oder der kommunalen Beratungsstelle (KGSt) dar?
Die Steigerung der Zugänge geflüchteter Menschen führte zu einer Steigerung der Stellenausstattung im Bürgerservice. Die Stellenausstattung der Ausländerbehörde in Bezug
der Vollzeitäquivalente pro 1000 Einwohner ist im interkommunalen Vergleich (auch lt. KGST) überdurchschnittlich (z. B: SN 0,27 VZÄ in der ABH zu 1000 EW, HRO 0,18 VZÄ zu 1000 EW). Die Stadtverwaltung Schwerin liegt hier im Vergleich mit anderen Städten im oberen Drittel. Die Vergleichbarkeit ist jedoch nicht gänzlich gegeben, da die Aufgabenstrukturen nicht unerheblich voneinander abweichen, die Stadt Schwerin im Gegensatz zur Hansestadt Rostock daneben über eine Erstaufnahmeeinrichtung verfügt. Die Stadt Schwerin bevorzugt zudem interkommunale Vergleiche mit kreisfreien Städten der gleichen Größenklasse, da hier die Strukturen innerhalb der Verwaltung eher vergleichbar sind. Vergleiche innerhalb von MV sind aufgrund der Struktur der Landkreise nur sehr bedingt aussagefähig. Zudem bevorzugen geflüchtete Menschen die Städte und bewegen sich nach Ankunft und Registrierung in den Landkreisen überproportional stärker u.a. nach Schwerin. Im Gegensatz zur Stellenausstattung ist die Stellenbesetzung eine enorme Herausforderung. Neben einer erforderlichen geeigneten Qualifizierung, ist zudem von einer vergleichsweise langen Einarbeitungszeit in diesem Bereich auszugehen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu II.1.
Zu welchen ggf. zusätzlichen Personalbedarfen der Ausländerbehörde führen die neuen bundesgesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes, was vom Bundestag verabschiedet wurde? Wie wurde bzw. wird darauf seitens Oberbürgermeister Dr. Badenschier reagiert?
Momentan kann hier noch keine genaue Schätzung abgegeben werden. Die Entwicklung wird fortlaufend zwischen Ausländerbehörde und Hauptverwaltung betrachtet.
Wie haben sich die durchschnittlichen, krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten der Landeshauptstadt Schwerin in den einzelnen Fachdiensten und insbesondere in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin 2022 und im ersten Halbjahr 2023 dargestellt?
Nach einem Anstieg des Krankenstandes im Jahr 2022 in der gesamten Stadtverwaltung entwickeln sich die Zahlen seit Beginn des Jahres 2023 positiv. Die aktuelle Krankenquote liegt mit <10% unter dem bundesweiten Durchschnitt. Speziell in der Ausländerbehörde kann im gesamten Jahresverlauf 2022 und bisher auch in 2023 festgestellt werden, dass die Krankheitsquote dauerhaft weit unterdurchschnittlich im Vergleich zur gesamten Krankheitsquote der LHS ausfällt. In der ABH herrscht ein hoher Erwartungsdruck, zudem
hohe Fluktuation und damit einhergehende Neueinstellungen.
Wie lauten die aktuellen Gesundheitsziele der Landeshauptstadt Schwerin für ihre Beschäftigten und daraus resultierende Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Schwerin resultieren daraus in 2023, insbesondere in der Ausländerbehörde? Welche finanziellen Mittel stehen derzeit für den Arbeitsschutz insgesamt und durchschnittlich pro Mitarbeiter zur Verfügung und wofür wurden / werden die Gelder im laufenden Jahr verwendet?
Zu den Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention gehören:
Überprüfung der Arbeitsplätze, Angebot von Gesundheitstagen, Sportkursen, 2x wöchentlich 15 min. bewegte Pause, bedarfsgerechte Mitarbeiterfort- und Weiterbildung (hier speziell: Deeskalation für Mitarbeiter der ABH, Kommunikationstrainings, digitale Kompetenz, leichte Sprache; Vorbeugung Burnout, Gewaltprävention und Selbstverteidigung; Umgang mit Stress, Resilienz, Zeitmanagement). Die Summe der finanziellen Mittel für den Arbeitsschutz generell und pro Mitarbeiter lässt sich nicht pauschal benennen. Hier besteht eine große Schnittmenge zu den generell zu beschaffenden Arbeitsmitteln und Prozessen (Büroausstattung, Schutzwesten, Aufstockung Wachdienst zur Deeskalation, etc.), die nicht pauschal dem Arbeitsschutz zugeordnet werden können. Diesem Thema wird allgemein eine hohe Bedeutung zugeschrieben.
Für welche und wie viele der Arbeitsplätze der Stadtverwaltung liegen derzeit aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vor, wie wurden dabei die Risiken für psychische Erkrankungen, zum Beispiel durch anhaltende Arbeitsüberlastung, ermittelt und welche Handlungsbedarfe / Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten und sich damit einhergehende Handlungspflichten des Arbeitgebers unter Fürsorgegesichtspunkten haben die Gefährdungsbeurteilungen ergeben?
Gefährdungsbeurteilungen liegen für alle Arbeitsplätze vor. Um die Risiken für psychische Erkrankungen zu erfassen und abzuwenden, werden bereits seit 2015 (zuletzt in 2022) in Kooperation mit der Krankenkasse AOK Nordost alle Mitarbeiter zur gesundheitsgerechten Arbeitsplatzgestaltung befragt. Hierfür wurde ein nach gesundheitswissenschaftlichen Kriterien standardisierter Fragebogen eingesetzt, wodurch ein Branchenvergleich mit anderen öffentlichen Einrichtungen aus dem Zuständigkeitsgebiet der AOK Nordost möglich war. Die methodische Grundlage für den Fragebogen bildete das Modell zur Diagnose der Betrieblichen Gesundheit, wonach eine Unterteilung in Gesundheitspotenziale und Gesundheitsgefährdungen vorgenommen wurde. Ableitung von Maßnahmen erfolgte hier auf Dezernatsebene. In FD 31 z.B. Überprüfung Lärm/ Licht und aktuelle Bearbeitung über 10.5; Austausch von Mobiliar; Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsmitteln.
In welchem Umfang und für welche Arbeitsbereiche bietet die Landeshauptstadt Schwerin den Beschäftigten auf Wunsch die Teilnahme an regelmäßigen Supervisionsangeboten an, um den aus der Arbeit resultierenden psychischen Belastungen für die Beschäftigten sachgerecht zu begegnen?
Angebote wurden im Jahr 2023 in Anspruch genommen.
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