(stm) Schwerins Oberbürgermeister hat aufgrund der desolaten Finanzlage der Stadt eine Haushaltssperre veranlasst.

Dies bedeutet, dass die Landeshauptstadt Schwerin keine Ausgaben oder Investitionen tätigen darf, die nicht im Haushaltsplan eingeplant sind und die nicht von Gesetzt wegen vorgesehen sind.

Es sei in den vergangenen Monaten zu deutlichen Kostensteigerungen gekommen. Dadurch stehen Schwerin Ausgaben in Höhe von 27 Millionen Euro mehr als erwartet und geplant bevor.

Hier muss und will der Oberbürgermeister nun die „Notbremse“ ziehen.

Die Auswirkungen dieser Sperre können und werden gravierend für die Landeshauptstadt sein.

Welche Folgen dies in den nächsten Monate genau haben wird, bleibt abzuwarten.

Was bedeutet das?

  • Die haushaltswirtschaftliche Sperre bedeutet, dass nur Aufwendungen oder Auszahlungen getätigt werden dürfen, die rechtlich verpflichtend, unaufschiebbar oder zur Fortführung bestehender Aufgaben erforderlich sind.
  • Der Stellenplan des Vorjahres gilt fort, neu eingerichtete Stellen können nicht besetzt werden, die Wiederbesetzung von vakanten Stellen bedarf der Prüfung durch den Fachdienst Hauptverwaltung, Digitalisierung.
  • Die Leistung freiwilliger Zuschüsse und Zuwendungen ist eingeschränkt, sie dürfen nur in dem Umfang geleistet werden, der erforderlich ist, um die Aufgabe in ihrem Bestand zu sichern und wenn die Gewährung unaufschiebbar ist.
  • Die Übernahme neuer finanzieller Risiken oder neuer freiwilliger Leistungen ist nicht zulässig.
  • Bei jeder Aufwendung oder Auszahlung ist das Prüfergebnis zur Leistung in der vorläufigen Haushaltsführung zu dokumentieren. Dazu ist ein spezielles Formular zu verwenden.

In der Verfügung des Oberbürgermeisters wird dies wie folgt beschrieben:


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