Kostenfreier Schülerverkehr wackelt – Stadtvertretung lehnt Widerspruch des Oberbürgermeisters bei Parkgebühren ab

(stm) Die Stadtvertretung hatte im Oktober den Entwurf einer Parkgebührenordnung abgelehnt. Der Oberbürgermeister hatte gegen diesen ablehnenden Beschluss nun Widerspruch eingelegt, unter anderen, weil die Einnahmen im Haushaltsplan eingeplant waren, um den kostenfreien Schülerverkehr zu finanzieren.

Die Argumentation des Oberbürgermeisters

Die Ablehnung der Parkgebührenerhöhungen ist nach Ansicht des OB Badenschier rechtswidrig, da die Einnahmen aus der Parkgebührenordnung mit dem Beschluss der Stadtvertretung zum Haushalt 2023/2024 eingeplant sind und die Ablehnung ohne einen Hinweis auf eine mögliche Gegenfinanzierung etwa durch anderweitige Einnahmeerhöhungen oder durch Einsparungen erfolgt ist.

Parkgebührenerhöhung sollte Freifahrt für Schülerinnen und Schüler garantieren

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023/24 hatte die Stadtvertretung mit 20 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen die Einführung des kostenfreien Schülerverkehrs für die Klassenstufen 5-6 zum Schuljahr 2023/2024 beschlossen. Zur Kostendeckung dieses Vorhabens sollten die Parkgebühren auf den kostenpflichtigen Parkplätzen der Landeshauptstadt Schwerin ab dem 01.01.2024 um 0,50 € pro Stunde erhöht werden. Auch die Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken war seinerzeit bereits Gegenstand der Haushaltsberatungen, schreibt der Oberbürgermeister in seiner Begründung.

Die Begründungen des Oberbürgermeister überzeugte Mehrheit nicht!

Gert Rudolf (CDU) stemmte sich gegen den Widerspruch des Oberbürgermeister. Er erinnerte daran, dass der OB hier einen „Nicht-Beschluss“ zum Gegenstand seinen Widerspruches mache. Er machte darauf Aufmerksam, dass der Oberbürgermeister an andere Stelle einen „Nicht Beschluss“ ignoriere und dem zuwider handeln würde. Seinerzeit habe die Stadtvertretung beschlossen, dass die Waldorfschule KEIN Gelände auf der Paulshöhe bekommen solle – aktuell der OB aber diesen Negativbeschluss ignoriere. Den Negativbeschluss zur Parkgebührensatzung wolle der Oberbürgermeister aber angehen. Das sei widersprüchlich.

Am Ende stimmten 16 für den Widerspruch, und 23 lehnten den Widerspruch ab. Dies bedeutet, dass die Stadtvertretung die Parkgebührenordnung und somit auch die geplante Gegenfinanzierung für den kostenfreien Schülernahverkehr abgelehnt hat.


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