(stm/Kommentar)

Seit neun Jahren hat Schwerin ein und dieselbe Gleichstellungsbeauftragte. Eigentlich soll doch die Gleichstellungsbeauftragte jährlich einen Bericht vorlegen.

Doch dies ist in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 nicht im geforderten Umfang passiert.

Erst auf Hinweis und Antrag der Aktionsgruppe ASK Schwerin wurde nun ein „5 Jahres“ Rückblick – Bericht vorgelegt. Und der verbreitet wenig Freude, wenn man die Aufgaben und Pflichten des Postens mit den Tätigkeiten und Ergebnissen vergleicht.

2019 – Gleichstellung durch das Oberbürgermeisterbüro

Aus dem Bericht geht hervor, dass im ersten Jahr der Gleichstellungsbeauftragten (2019) das „Büro des Oberbürgers“ die Aufgaben übernommen habe. Was die „Vertretung“ also das „Büro des Oberbürgermeisters“ in dem Jahr getan hat, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Gleichstellungsbeauftragte schreibt für 2019: „Beschäftigungsverbot, sowie in Elternzeit.“ – was absolut in Ordnung ist. Doch warum wird nicht aufgelistet, berichtet, was die Vertretung, getan hat? Zudem gab es in der Zeit anscheinend ausschließlich nur eine Vertretung für die „interne Gleichstellungsarbeit“. Bedeutet, Außerhalb des „nicht-Internen“ hatte Schwerin dann 2019 keine Gleichstellungsbeauftragte?

2020 – „Hochphase von Corona“

Bist Mitte 2020 blieb die Erledigung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten demnach im „Büro des Oberbürgermeisters“ angesiedelt. Dann schauen wir mal auf den Rest von 2020 – wie die Gleichstellungsbeauftragte es nennt, in die „Hochphase von Corona“. In dem Jahr seinen öffentliche Veranstaltungen nicht möglich gewesen. Ob andere Aufgabenfelder in 2020 bearbeitet wurden, dazu gibt es keine Angaben im Bericht der Gleichstellungsbeauftragten.

2021 – „Interne“ Angelegenheiten in den Fokus genommen

Und 2021? Da wurde „interne Gleichstellungsarbeit, sowie Netzwerkarbeit für die Gleichstellung sehr intensiv in den Fokus genommen.“ Was genau, dazu keine Angaben. Interne Arbeit (Wahrscheinlich ist die Stadtverwaltung gemeint) ist wichtig, aber das Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten ist wesentlich größer. Interessant auch deswegen weil ja 2019 das „Büro des Oberbürgermeisters“ eine „interne“ Vertretungsarbeit geleistet haben müsste… auch der man aufbauen hätte können. Doch auch dazu, keine Infos.

2022 – „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ statt Gleichstellung

Dann nehmen wir von http://www.schwerin.news mal das Jahr 2022 in den Fokus, was hat die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin da getan? Laut dem Bericht – nichts, zumindest nichts, was mit ihren Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte zu tun hatte. In 2022 wurde sie vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin in einem völlig anderen Bereich eingesetzt, der so gut wie nichts mit ihrem Aufgabenfeld zu tun hatte.

Die Gleichstellungsbeauftrage formuliert dies folgendermaßen: „Das Jahr 2022 war geprägt von einer Abberufung durch den Oberbürgermeister in das Sachgebiet der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sodass nur ein Einblick und Überblick 2023 stattfinden kann.“

Hier muss man fragen dürfen, ob es dann wie 2019, 2021 keine Gleichstellungsbeauftragte für die Schwerinerinnen und Schweriner und alles außerhalb und dazwischen, gab (Interne Sachen…).

2023 – das erste Aktive Jahr? Fahnen hissen und Kekse verteilen…

2023 nahm die Gleichstellungsbeauftragte an Filmabenden teil. In den Tätigkeitsnachweis zu 2023 wird dann erneut auf die Aufgaben und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragte, eines Gleichstellungsbeauftragten eingegangen. Es wirkt schon fast höhnisch, dass trotz der Aufgabenaufzählung nur wenig davon umgesetzt wurde. Inhaltlich folgen dann in dem Bericht (für 2023) Aufzählungen von Teilnahmen auf diversen Veranstaltungen, wie dem Frauentag, CSD oder anderes, was – so möchte der männliche, weiße, 40 jährige Autor des Beitrages am Rande erwähnen – dutzende Menschen aus der Stadt getan haben, ohne einen gut bezahlten Job bei der Stadt Schwerin zu haben. Eigene Impulse oder Veranstaltungen, Stellungnahmen zu dutzenden Anträgen, Problemlagen etc. pp. gibt es in den vergangenen Jahren nur eine Handvoll. (Ehrlicherweise hat http://www.schwerin.news sogar nur eine einzige Stellungnahme gefunden).

Dann wurden noch Kekse verteilt, Grußworte gesprochen und Fahnen gehisst. Hauptsächlich aber an Veranstaltungen die andere so oder so durchgeführt hätten „teilgenommen“.

Hier kann der Bericht der „Gleichstellungsbeauftragten“ eingesehen werden.

Aufgaben von „Gleichstellungsbeauftragten“ klar definiert

Was sind denn nun die Aufgaben und Pflichten von „Beauftragten für Gleichstellung“? Das ist mehrfach geregelt und reglementiert. Und die „Erklärung“ was die Rechte, Aufgaben und Pflichten sind, wird ironischerweise in dem Bericht oft, sehr oft geschrieben. Umgesetzt, wurde davon sehr, sehr wenig.

Die Aufgaben werden gut erklärt…

Nach der nächsten Kommunalwahl im Juni 2024 wird die Stelle neu ausgeschrieben. Die Mehrheit der Stadtvertretung muss dann entscheiden wer den gut bezahlten Job dann ausführen wird. Als http://www.schwerin.news würden wir eine Neubesetzung empfehlen.


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