(stm) Das Tauziehen um das geplante Wohngebiet „Warnitzer Feld“ geht in die nächste Runde. auf der kommenden Sitzung des Hauptausschusses möchte der Oberbürgermeister die Bauplanungen für das Wohngebiet endgültig beenden. Dazu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die eine Aufhebung des Bebauungsplanes vorsieht.

Zur Begründung gibt die Verwaltung an:

„Das Plangebiet „Warnitzer Feld“ liegt westlich der Bundesstraße 104/106 im Stadtteil
Warnitz; es wird von der Grevesmühlener Chaussee und durch die Bebauungen entlang der
Bahnhofstraße und des Kirschenhöfer Weges begrenzt. Der Hauptausschuss hat am 23.6.2020 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Die Landeshauptstadt Schwerin, vertreten durch das Dezernat Wirtschaft, Bauen und
Ordnung und die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH haben Ende 2020 einen
Grundlagenvertrag zur Entwicklung und Erschließung des Baugebietes Warnitzer Feld in
Schwerin“ geschlossen, da die LGE bereits über ca. 50% der Flächen im Plangebiet verfügt
und bereit ist, das Baugebiet zu erschließen.

Die LGE hatte im Einvernehmen mit dem Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Ordnung
sowie dem Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft vier Büros in einem konkurrierenden
Verfahren beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Der Entwurf von mosaik
architekten bda und von nsp (Landschaftsarchitekten) wurde als Grundlage des weiteren
Verfahren von einer Jury unter Beteiligung der Stadtpolitik zur weiteren Bearbeitung
empfohlen. Der städtebauliche Entwurf wurde am 8.3.2022 (DS-Nr. 335/2022) vom
Hauptausschuss als Grundlage für das weitere Planverfahren zur Kenntnis genommen
Am 5.10.2022 und am 2.5.2023 hat der Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft die
Bürgerinnen und Bürger in Warnitz sowie die Öffentlichkeit über die Planung informiert.
Der Oberbürgermeister empfiehlt der Stadtvertretung mit dieser Vorlage nun, die Planung
nicht mehr weiter zu verfolgen und das Bebauungsplanverfahren zu beenden. Es sollen
vorrangig Vorhaben der Innenentwicklung realisiert werden, die die Umwidmung
landwirtschaftlich genutzter Flächen für Siedlungszwecke vermeiden.“

Ob die Vorlage der Verwaltung eine Mehrheit erhalten wird, bleibt abzuwarten.

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