(stm)
Aktuell wird in den Gremien der Landeshauptstadt Schwerin eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe beraten. Die neue Satzung bringt einige Änderungen und Erhöhungen der Gebühren für die Grabnutzung, die Benutzung der Trauerhallen, die Bestattungsleistungen und die Verwaltungsgebühren mit sich.
Fast alle Gebühren steigen, während Zeiträume reduziert werden
Erhöhung der Gebühren für die Grabnutzung: Die Gebühren für die Grabnutzung sollen nach der Größe der Grabstätte, dem Verwaltungsaufwand und der Dauer der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts bemessen werden. Die Gebühren für einige Grabarten, wie Erdreihengrabstätten, Urnenstelle in der Gemeinschaftsgrabstätte, Urnenwahlgrabstätten als Baumgrabstätte oder im Kolumbarium, sollen steigen. Die Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte pro Monat sollen ebenfalls erhöht werden. So soll beispielsweise die Gebühr für eine Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 6. Lebensjahr von 1.592,00 Euro auf 1.683,00 Euro steigen. Dabei soll die Zeit von 25 Jahren auf 20 Jahre reduziert werden.
Die Kosten für Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sollen 828,00 Euro kosten, statt wie bisher 682,50 Euro.
Auch die Kosten für die Feierveranstaltungen, Nutzung der Trauerhalle und weiteres sollen zum Teil deutlich steigen.
Auch bei Urnengrabstätten und Urnengrabfeldern sollen die Gebühren angehoben werden. Eine Übersicht über die geplanten Preissteigerungen kann im folgenden Dokument eingesehen werden:
Ein Beschluss über die neuen Gebühren soll am 18.03.2024 von der Stadtvertretung getroffen werden.
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