(stm/ Kommentar) Das Recht, sich mit einer Petition an die Stadtvertretung zu wenden – dieses Mittel der direkten Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner Schwerins, wurde in der Vergangenheit mehrfach genutzt. Auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung, die erste nach der Kommunalwahl, soll dies geändert werden.

Petition? Was ist das?

Petitionen sind Eingaben, mit denen Anregungen oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden. Für Petitionen/Eingaben gab es keine Altersgrenze. Bisher wurde die Petition/Eingabe an den Stadtpräsidenten gerichtet, dieser hat sie an den Oberbürgermeister weitergeleitet, der dann eine Empfehlung an die Stadtvertretung vorbereitet. Diese Empfehlung wurde dann im nächsten Schritt dem Hauptausschuss vorgelegt. Abschließend wurde diese ausgearbeitete, von mehreren Stellen bewertete Petition der Stadtvertretung vorgelegt. Die Petenten wurden abschließend über die Entscheidung der Stadtvertretung schriftlich informiert.

Effekt einer Petition war oft positiv

Oft hatte die Petition zur Folge, dass selbst bei einer Ablehnung auch dem am wenigsten an dem Thema interessierten Kommunalpolitiker das Thema unter die Nase gerieben wurde.

Zuletzt hatte beispielsweise eine Petition „Sauerhaftes Schwerin“ formal zwar eine ablehnende Stellungnahme erhalten. Durch die Öffentlichkeit, die solch einer Stadtvertretersitzung inne wohnt, wurde das Thema dann doch noch einmal deutlicher beachtet und letztendlich in der Sache weiter verfolgt.

Was soll geändert werden?

Der bisher letzte Schritt, die Beratung in der Stadtvertretung, soll wegfallen. Die neue Hauptsatzung setzt das Ende der „Kette“ von Beratung und Bewertung beim Hauptausschuss fest. Eine Beratung und ein Beschluss sowie eine tiefergehende Auseinandersetzung werden somit den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern nicht mehr zugemutet. So sieht es zumindest die geänderte Hauptsatzung vor.

Petition wird kraftloses Werkzeug

Eine Petition wird dann nur noch vom zweitgrößten Gremium der Stadt besprochen. Selbst das ist zu hoch formuliert, denn dort ist auch nur noch von einer „Befassung“ die Rede. Sind sich die Personen einig, dass der Oberbürgermeister mit seiner Stellungnahme recht hat, endet hier die Wirkung der Petition. Dadurch wird das Gewicht, das so eine Petition/Eingabe bisher hatte, deutlich reduziert. Ein Instrument der direkten Bürgerbeteiligung ist hier beschnitten.

Zwar könnten die Stadtvertreter eine Petition in die Stadtvertretung „ziehen“, doch würde es dafür nicht nur einen Stadtvertreter brauchen, der alle nicht öffentlichen Unterlagen des Hauptausschusses liest, der Stadtvertreter müsste dies dann auch beantragen – und eine Mehrheit in der Stadtvertretung für das „heranziehen“ bekommen.

Ob diese Änderung tatsächlich bneschlossen wird, bleibt abzuwarten. Die Sitzung kann am 8. Juli 2024 ab 17 Uhr im Livestream auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin verlofgt werden.

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Der Hauptausschuss besteht zukünftig wohl nur noch aus neun, statt wie bisher elf Personen. Über die Anzahl neun, oder elf wird aktuell im Hintergrund gestritten.


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