(stm/ Kommentar) Die Paulshöhe in Schwerin könnte durch die Ernennung des Schweriner Residenzensembles zum UNESCO-Welterbe vor einer Bebauung „gerettet“ werden. Zumindest dürfte eine Bebauung sich nun deutlich erschweren. Um diese These vollständig zu verstehen, sind die Details zur Pufferzone, den Zuständigkeiten und dem Denkmalschutzbereich entscheidend.


Als Grundlage empfiehlt es sich die Dokumente zum Welterbe zu kennen: Diese können hier in englischer Sprache heruntergeladen werden: https://whc.unesco.org/en/list/1705/documents/


Die Pufferzone und ihre Bedeutung

Die Pufferzone ist ein schützender Bereich, der um die Kernzone eines UNESCO-Welterbes gelegt wird. Diese Zone ist darauf ausgelegt, die visuelle und strukturelle Integrität des Welterbes zu schützen. Im Fall des Schweriner Residenzensembles umfasst die Pufferzone Gebiete, die direkt an die historisch wertvollen Gebäude und Landschaften angrenzen, um sicherzustellen, dass keine Bauvorhaben die ästhetische und historische Bedeutung des Ensembles beeinträchtigen. Die Paulshöhe liegt vollständig innerhalb dieser Pufferzone und grenzt direkt an die Kernzone an, was bedeutet, dass jede geplante Bebauung besonders streng kontrolliert werden muss. Das ist keine Meinung, oder Annahme, sondern eine Vorgabe der UNESCO.

Kernzone des Welterbe Schwerin (rot) und Pufferzone (gelb). Nach einem Hinweis der ICOMOS wurde die Kerzone auf Pfaffenteich und Fauler See erweitert. Und direkt am Faulen See (rote Markierung) im Denkmalschutzbereich Ostorfer Hals liegt das ehemalige Stadion Paulshöhe. In der Pufferzone, nur wenige Meter von der Kernzone entfernt.

Neue Zuständigkeiten im Kontext des Welterbestatus

Vor der Verleihung des Welterbestatus lag die Verantwortung für den Denkmalschutz auf der Paulshöhe vollständig bei der Stadt Schwerin, die als „Untere Denkmalschutzbehörde“ fungierte. Diese Behörde entschied über alle Fragen des Denkmalschutzes, einschließlich der Genehmigung von Bauvorhaben. Als 2015 die „Obere Denkmalschutzbehörde“ definitiv feststellte, dass Paulshöhe „als Bestandtteil des Denkmalschutzbereiches Ostorfer Hals unter Denkmalschutz“ stehe, konnte die Stadt noch beruhigt ihr „letztes Wort“ in die Waagschaale werfen.

Mit dem UNESCO-Welterbestatus hat sich die Zuständigkeit jedoch erweitert. Jetzt sind auch übergeordnete Denkmalschutzbehörden auf Landesebene involviert, und alle Planungen müssen in Abstimmung mit internationalen Gremien wie der Deutschen UNESCO-Kommission und ICOMOS erfolgen. Diese Gremien haben das Recht, Einspruch gegen Bauvorhaben zu erheben, die sie als gefährlich für den Welterbestatus ansehen. Dies bedeutet, dass die Stadt Schwerin nicht mehr allein über die Zukunft der Paulshöhe entscheiden kann. Und was die obere Denkmalschutzbehörde in Mecklenburg Vorpommern, als Mitglied des UNESCO – Beraungszusammenschluss „ICOMOS“ zum Denkmalstatus der Paulshöhge sagte, ist bekannt. Paulshöhe – als Bestandtteil des Denkmalschutzbereiches unter Denkmalschutz.

Der Denkmalschutzbereich Ostorfer Hals

Die Paulshöhe ist wie erwähnt Teil des Denkmalbereichs Ostorfer Hals, der 2011 unter Schutz gestellt wurde. Dieser Bereich schützt das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlagen und Strukturen in ihrer historischen Substanz. Der Schutz umfasst nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch das Gesamtbild des Gebiets, was bedeutet, dass jede Veränderung, die das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen könnte, einer strengen Genehmigung bedarf. Obwohl die Paulshöhe selbst nicht als Einzeldenkmal anerkannt ist, gilt sie dennoch als schützenswert, weil sie als Teil dieses größeren Denkmalbereichs betrachtet wird. Und dieser Denkmalbereich ist gegenübert der UNESCO als Pufferzone angegeben.

Der Denkmalschutzbereich (Monument Area) „Ostoofer Hals“ wurde von der Stadt selbst als Pufferzone gegenüber der UNESCO angegeben. Hinweis, die Grenze der Kernzone wurde auf den Faulen See erweitert, was auf dieser Karte noch nicht zu sehen ist.

Letzte Wort nun nicht mehr bei der Stadt

Die Paulshöhe könnte also schon bald im Mittelpunkt einer wichtigen Debatte, die weit über Schwerin hinausgeht stehen. Sie berührt zentrale Fragen des Denkmalschutzes, des Welterbestatus und der städtischen Entwicklung. Diese Diskussion erfordert ein tiefes Verständnis der neuen Zuständigkeiten und der Schutzmaßnahmen, die durch die Pufferzone und den Denkmalbereich Ostorfer Hals vorgegeben sind.

Es dürfte nun nicht mehr allzulange dauern, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass die Zukunft der Paulshöhe nicht mehr nur allein in den Händen der Stadt Schwerin liegt, sondern von einem komplexen Zusammenspiel lokaler, nationaler und internationaler Akteure bestimmt werden wird. Die Ansicht des Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, als zuständige „Obere Denkmalschutzbehörde“ das das Stadion Paulshöhe als Betsandteil gesichert sei, ist nun mindestens als gleichwertig, wenn nicht sogar noch als gewichtiger anzusehen, als die Ansicht der Stadtverwaltung Schwerin. Das „letzte Wort“ hat nun nicht mehr die Stadt Schwerin.

Hier das Schreiben aus 2015, von der oberen Denkmalschutzbehörde aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Stadion Paulshöhe als Bestandtteil des Ostorfer Halses unter Denkmalschutz steht und der Bestand dadurch gesichert sei.


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