(stm/ KOMMENTAR)
Hinweis gegen Schnappatmung: Dieser Beitrag ist als „Kommentar gekennzeichnet. 1
„Ende der Beitreibung säumiger Rundfunkbeiträge (GEZ)“ so lautete der Titel eines Antrags den die Fraktion der AfD in der Landeshauptstadt Schwerin zur kommenden Sitzung der Schweriner Stadtvertretung gestellt hat. GEZ? Alleine die Bezeichnung GEZ ist seit elf (11) Jahren nicht mehr aktuell. Es der Rundfunkbeitrag gemeint , den die AfD in Schwerin zur Sitzung am 16. September zur Debatte stellen wollte.
Unabhängig wie man zu der Gebühr steht (Kritik am Gebührenmodell ist allemal berechtigt) kommt man um diese Posse der Schweriner AfD nicht drum herum.
Kompetenz sieht anders aus
Das die AfD sich hier in Kompetenzlosigkeit auf Pro Level zeigt, ist auch inhaltlich in dem Antrag abzulesen. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Beitragsservice (NDR) keine Zwangsvollstreckungen durch die städtische Verwaltung mehr durchzuführen.“
Als Begründung führte die AfD nichts an und schrieb lediglich, Begründung… Zitat: „folgt“. Doch die Begründung folgte bis dato nicht. Doch was folgte, zeigte Inkompetenz einer Partei die inzwischen 10 Jahre Zeit hatte sich damit zu beschäftigen was die Zuständigkeiten in Kommunalpolitik, Landespolitik und Bundespolitik angeht. Zehn Jahre in der Stadtvertretung, fast genausolange Landtag, ähnlich lange Bundestag. Da darf man erwarten, dass sich die Partei soweit etabliert hat, zu wissen was für Aufgaben und Zuständigkeiten auf welcher Ebene gelten.
Oberbürgermeister erklärt AfD Zuständigkeiten
„Der Antrag ist unzulässig, da er gegen geltendes Recht verstößt.“ schreibt die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier in einer Stellungnahme zum AfD Antrag.
Ausführlicher stellt OB Badenschier fest: „Geldforderungen und zur Festsetzung des Ausgleichsbetrages bei Vollstreckungshilfe (Vollstreckungs zuständigkeits- und -kostenlandesverordnung – VollstrZustKLVO M-V -) vom 6. Oktober 2004 sind für die
Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter zuständig.“
Demnach ist es landesgesetzlich geregelt. Was die AfD auch wissen müsste, sitzt sie doch selbst mit einem Vertreter in den entsprechenden Gremien die sich mit der Thematik Rundfunkbeitrag zuständigerweise beschäftigen müssen. Was zum Beispiel durch diese AfD Pressemitteilung, in der der Schweriner Stadtvertreter Fernandez, der zeitgleich im Landtag sitzt wie auch aktuell in der Schweriner Stadtvertretung sitzt, belegt werden kann. https://afd-mv.de/aktuelles/2023/04/afd-landtagsfraktion-mv-klares-nein-zur-erhoehung-der-gez-gebuehren/ Man darf also getrostannehmen, dass sich die Antragsteller eigentlich hätten auskennen müssen. Weswegen der Antrag dennoch gestellt wurde, bleibt ein Rätsel.
AfD zieht Antrag zurück
Kurz nach Veröffentlichung der Stellungnahme des Oberbürgermeisters Badenschier erkannte wohl auch die Schweriner AfD wie erfolglos der Antrag sein würde und zog nun den Antrag kurzerhand zurück. Auf der Tagesordnung zur kommenden Sitzung der Schweriner Stadtvertretung steht er trotzdem noch. Als Beleg für, wie drückt man es am besten aus, ohne sich als Kommentierender strafbar zu machen, Geringkompetenz…

Warum kann dies durchaus als Inkompetenz bezeichnet werden?
Die AfD wirbt seit Jahren mit dem Thema Rundfunkgebühren. Auf Bundes, Landes und kommunaler Ebene. Immer mal wieder werfen sie das Thema in den Raum. Nicht nur deswegen dürfte man annehmen, dass sie sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt haben. Des weiteren sollten zehn Jahre Mitarbeit in der Stadtvertretung erwarten lassen dürfen, dass man weiß wofür eine kommunale Gemeindevertretung zuständig ist.
Die Sitzung der Stadtvertretung kann am 16. September ab etwa 17 Uhr in Echtzeit Live verfolgt werden, dort können AfD Wählerinnen und Wähler sich auch gleich mal ein Bild von der sonstigen Arbeitsweise der AfD machen: www.schwerin.de/stream
Hier kann der Antrag der AfD sowie die Stellungnahme der Verwaltung eingesehen und heruntergeladen werden.
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