(stm)
In Schwerin steht eine Änderung bevor, die auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, aber durchaus gewisse Auswirkungen auf die kommunale Struktur hat: Die Bezeichnung „Ortsbeirat“ soll beziehungsweise muss offiziell in „Ortsteilvertretung“ geändert werden. Hintergrund dieser Anpassung ist die neue Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die eine einheitliche Terminologie für alle Gemeinden im Land vorsieht.
Bereits im Juli 2024 hat die Stadtvertretung Schwerin eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen, um sie an die neuen Vorgaben der Kommunalverfassung anzupassen. Dieser Beschluss trat allerdings noch vor dem Inkrafttreten der überarbeiteten Kommunalverfassung in Kraft. Nun steht die erste Änderung der Hauptsatzung bevor, um die letzten rechtlichen Anpassungen vorzunehmen und sämtliche Abweichungen zu korrigieren. Eine dieser Anpassungen betrifft die Bezeichnung der „Ortsbeiräte“.
Bisher wurde in der Hauptsatzung noch der Begriff „Ortsbeiräte“ verwendet, ergänzt in Form eines Klammerzusatz, ist nach der neuen Kommunalverfassung vorgesehen, Doppelbenennungen zu vermeiden.
Mit der neuen Kommunalverfassung ist es jedoch nicht mehr möglich, diese doppelte Bezeichnung zu verwenden. Der Klammerzusatz muss gestrichen werden, und die offizielle Bezeichnung wird künftig „Ortsteilvertretung“ lauten. Das bedeutet, dass alle Ortsbeiräte auf den städtischen Plattformen, in Dokumenten und Beschlüssen fortan unter dem neuen Begriff geführt werden müssten. Im Anhang zu den anstehenden Änderungen, die auch die Streichung des Begriffes Ortsbeirat enthalten, wird dies folgendermaßen ausgedrückt:
„Streichung des Klammerzusatzes, da nach der neuen KV eine andere Bezeichnung der Ortsteilvertretungen in der Hauptsatzung nicht mehr möglich ist.“

Dieser Schritt ist rechtlich bindend und soll im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der Hauptsatzung beschlossen werden. Sobald die Änderung durch die Stadtvertretung verabschiedet ist, sind theoretisch alle Gremien der Stadt verpflichtet, den neuen Begriff zu verwenden. Die bisherige Bezeichnung „Ortsbeirat“ wäre damit formell nicht mehr korrekt, auch wenn sie möglicherweise im Alltag noch länger verwendet wird.
Kommentar:
Die bevorstehende Änderung der Hauptsatzung in Schwerin bringt die Umbenennung der Ortsbeiräte zu Ortsteilvertretungen mit sich. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der neuen Kommunalverfassung und würde nach dem Beschluss durch die Stadtvertretung rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell die Umstellung in den offiziellen Kanälen erfolgt und ob sich die neue Bezeichnung auch im Sprachgebrauch durchsetzen wird. Und irgendwie klingt Ortsteilvertretung offizieller und gewichter als Ortsbeirat. http://www.schwerin.news wird das Thema im Blick behalten.
Hier kann das Dokument, aus dem sich die Änderung entnehmen lässt eingesehen und heruntergeladen werden (Seite 10):
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