(stm)
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2024 entschieden, die Hebesätze für die Grundsteuer zum 1. Januar 2025 nicht zu erhöhen. Der Vorschlag der Verwaltung, die Hebesätze anzuheben, wurde abgelehnt. Das teilt die Stadtverwaltung in ihrem aktuellem Newsletter mit.
(Der Newsletter der Stadtverwaltung, der mindestens einmal wöchentlich erscheint kann hier abonniert werden: https://neues-aus.schwerin.de/ )
Trotz der Ablehnung der geplanten Erhöhung kann sich nach Angaben der Stadtverwaltung der Steuerbetrag für viele Grundstückseigentümer ändern, da die Grundstücke neu bewertet wurden. Die Landeshauptstadt Schwerin plant, die neuen Steuerbescheide für die Grundsteuer 2025 Ende Januar zu versenden. Dabei bleiben die bisherigen Hebesätze gültig, diese werden jedoch mit dem neuen Steuermessbetrag multipliziert, um den individuellen Steuerbetrag zu berechnen.
„Warten Sie bitte die Bescheide ab“, empfiehlt Olaf Gersuny, Leiter des Fachdienstes Finanzwirtschaft und Stadtkasse. „Vorzeitige Zahlungen führen nur zu zusätzlichem Aufwand in der Stadtkasse. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt des neuen Bescheids.“
Vorteile des Lastschriftverfahrens
Für Steuerpflichtige bietet das Lastschriftverfahren eine komfortable und sichere Lösung. Bereits erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig, sagt die Stadt. Die Stadtkasse zieht den fälligen Betrag automatisch und pünktlich auf Grundlage des neuen Steuerbescheids ein, wodurch Zahlungsrückstände vermieden werden.
Sollte der Lastschrifteinzug nicht im Steuerbescheid vermerkt sein, bittet die Stadtkasse darum, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular steht online zur Verfügung: www.schwerin.de/bankverbindung.



















