(stm)
Die Einführung einer Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger in Schwerin hat nicht nur lokal, sondern bundesweit für Diskussionen gesorgt. Im Dezember 2024 beschloss die Schweriner Stadtvertretung auf Antrag der AFD und CDU Bürgergeldempfänger und Asylbewerber künftig stärker in Arbeitsgelegenheiten einzubinden. Ziel des Beschlusses war es, soziale Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit durch gemeinnützige Tätigkeiten zu fördern. Doch die Umsetzung dieses Vorhabens stellt die Stadt vor erhebliche Herausforderungen, was die Antworten des Oberbürgermeisters auf Anfragen des Stadtvertreter Hennig Foerster (Fraktionslos) zeigen.
Was wurde beschlossen?
Der Beschluss der Stadtvertretung basiert auf den rechtlichen Grundlagen des § 16d SGB II und § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während § 16d Bürgergeldempfängern die Teilnahme an zusätzlichen, gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ermöglichen soll, können nach § 5 AsylbLG auch Asylbewerber in gemeinnützige Tätigkeiten eingebunden werden. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Konzepte zu erarbeiten, die in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und sozialen Trägern umgesetzt werden sollen. Dabei handelt es sich jedoch bislang lediglich um einen Planungsauftrag; eine direkte Umsetzung ist noch nicht beschlossen, auch wenn bundesweit in gewissen Medien dies fälschlicherweise so dargestellt wurde.
Wie ist der aktuelle Stand?
Aktuell gibt es in Schwerin 34 Arbeitsgelegenheiten (AGH-Stellen), verteilt auf neun Träger. Die Stadtverwaltung betonte in Antworten auf Anfragen des Stadtvertreters Henning Foerster (Die Linke), dass eine deutliche Erhöhung dieser Kapazitäten organisatorische und finanzielle Hürden mit sich bringn würde. So heißt es in dem Dokumenten: „Eine Erhöhung der Kapazitäten für AGH ginge aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu Lasten integrationsnaher Instrumente. Die Mittel im Eingliederungsbudget des Jobcenters sind vollständig verplant.“
OB erwartet „erheblichen Mehraufwand“
Zudem sagt die Stadt, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde. Für die Betreuung und Koordination der Tätigkeiten seien zusätzliche personelle und infrastrukturelle Ressourcen nötig, die die Stadt derzeit nicht habe. Dies soll aber im rahmen der Konzeptentwicklung genauer betrachtet werden.
Henning Foerster stellte in seiner Anfrage auch die Frage, ob durch die Einführung neuer Arbeitsgelegenheiten ein Paradigmenwechsel eingeleitet werde – weg von der Integration in den ersten Arbeitsmarkt hin zu Maßnahmen, die vor allem soziale Teilhabe ermöglichen. Die Stadtverwaltung erklärte hierzu: „Eine Erhöhung der Kapazitäten für AGH ginge aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu Lasten integrationsnaher Instrumente. Die Mittel im Eingliederungsbudget des Jobcenters sind vollständig verplant. Eine Erhöhung der AGH hätte zur Folge, dass andere Instrumente gekürzt werden müssen.“
Zudem wurde die Frage nach einer möglichen Neugründung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft diskutiert, wie sie in Schwerin früher unter dem Namen „Plan und Technik“ existierte. Die Verwaltung schließt dies mit Verweis auf die Kosten-Nutzen-Abwägung und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt aus.
Vorschau auf das Konzept?
Die Antworten auf die Fragen zeigen deutlich, dass der Oberbürgermeister/ die Stadtverwaltung sich bereits in der Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses befinden. Es bleibt abzuwarten on die Antworten des Oberbürgermeisters sich am Ende in dem Konzet widerspiegeln. Eines lässt sich allerdings zwischen den Zeilen herauslesen. Eine im Grunde ablehnende Haltung von Seiten der Verwaltung.
Hier können die Anfragen, nebst den Antworten des Oberbürgermeister eingesehen und heruntergeladen werden:



















