(stm)
Die Einführung der Grundsteuer C in Schwerin wird von Seiten des Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier nicht weiterverfolgt. Badenschier hat sich nach einer Prüfung nun gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Grundlage dafür ist eine umfassende Prüfung der Stadtverwaltung, die erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und des tatsächlichen Nutzens der Steuer aufgezeigt habe.
Was ist Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C, die ab dem 1. Januar 2025 bundesweit durch das geänderte Grundsteuergesetz möglich ist, zielt darauf ab unbebaute, aber baureife Grundstücke höher zu besteuern. Mit dieser Maßnahme sollen Spekulationen auf dem Immobilienmarkt eingedämmt und Eigentümer dazu motiviert werden auf diesen Flächen Wohnraum zu schaffen. Vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Steuer als ein Steuerungsinstrument, um die Nachverdichtung und den Bau dringend benötigten Wohnraums zu fördern.
Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit
In Schwerin hingegen sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit, diese Steuer einzuführen. Die Prüfung habe gezeigt, dass Schwerin keinen angespannten Wohnungsmarkt aufweist. Bauland sei in ausreichendem Maße verfügbar und eine akute Wohnraumnotlage, wie sie das Baugesetzbuch für die Einführung der Steuer voraussetzt, besteht angeblich nicht. Damit fehle bereits eine der zentralen rechtlichen Grundlagen.
Zu viel Aufwand
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung auf erhebliche praktische und rechtliche Hürden hin: Für die Erhebung der Grundsteuer C müssten sämtliche baureifen Grundstücke im Stadtgebiet identifiziert, dokumentiert und kartografiert werden. Diese Erhebung müsste jährlich aktualisiert werden, was laut dem Oberbürgermeister einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Gleichzeitig könnten betroffene Eigentümer die Einstufung ihrer Grundstücke rechtlich anfechten, was zu zusätzlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen könnte.
Ein weiterer Schwachpunkt der Steuer sei nach Einschätzung des Oberbürgermeisters ihre Umgehbarkeit. Eigentümer könnten eine erhöhte Besteuerung einfach durch Minimalbebauung verhindern – etwa durch das Errichten von Nebengebäuden, Fahrradständern oder ähnlichen Strukturen die rechtlich als Bebauung gelten würden -dies würde die steuerliche Lenkungswirkung der Grundsteuer C unterlaufen und ihren eigentlichen Zweck verfehlen.
Quelle:
Hier kann das Prüfergebnis nebst den Äußerungen des Oberbürgermeisters heruntergeladen und eingesehen werden:
Kommentar:
In seiner Stellungnahme vertritt OB Badenschier die Ansicht, dass der Aufwand und die Risiken in keinem Verhältnis zum potenziellen Nutzen stehen. Dies sind interessante Informationen und Ansichten die der Oberbürgermeister äußert. Bei anderen Steuern und gerade Steuererhöhungen in der Vergangenheit, gab es weniger „Hürden“ die unüberwindbar schienen. Eine Steuer auf die der OB und die Pleitestadt Schwerin freiwillig verzichtet. Gerichtet hätte sie sich nicht an die ärmsten der Stadt, sondern an Spekulanten und Bauland-Besitzende die ihre Flächen verotten und ungenutzt lassen.














