(fab)
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Vor einigen Tagen wurde der Beteiligungsbericht für 2023 offen gelegt. In dem Bericht geben die Kommunalen Betriebe und stadteigenen Unternhemen Informationen zu ihrer Wirtschaftslage, Chancen und Risiken. Auch die Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) ist in dem Bericht enthalten. Ungewohnt transparent wird dort zu dem CBL Deal mit den Schweriner Abwasseranlagen Stellung bezogen.
Die Landeshauptstadt Schwerin (LH SN) hatte im Jahr 2002 eine US-Leasing-Transaktion für ihre Abwasseranlagen abgeschlossen. Trotz des Vertragsabschlusses blieb das juristische Eigentum der Anlagen bei der LH SN bzw. ihrem Eigenbetrieb Schweriner Abwasserentsorgung (SAE). Die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen wurden vorab umfassend geprüft. Die Kommunalaufsicht genehmigte die Transaktion am 6. Mai 2002, nachdem die Stadtvertretung am 25. Februar 2002 deren Abschluss beschlossen hatte.
Gemäß den Vertragsbedingungen besteht erstmals im Jahr 2032 die Möglichkeit, den SAE-Lease durch Ausübung einer Kaufoption zu beenden. Bereits 2003 wurde entschieden, den Eigenbetrieb SAE von etwaigen Risiken der Leasingtransaktion freizustellen, sofern diese nicht durch gebührenfähige Aufwendungen oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
Finanzierungsstruktur und Absicherung
Zur Absicherung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag wurden drei verschiedene Finanzierungswege genutzt. Zwei Finanzierungsinstitute übernahmen gegen eine Einmalzahlung die Erfüllung der Verpflichtungen, eine weitere Vereinbarung wurde durch eine Versicherungspolice verbürgt. Der Eigenkapitalanteil des US-Investors wurde treuhänderisch in festverzinslichen Wertpapieren angelegt.
Das Vertragscontrolling wurde in das Risiko-Chancen-Management der LH SN integriert, und es gibt klare Berichtspflichten gegenüber dem Eigentümer, dem John Hancock-SAE TRUST-2002 sowie den Banken. Die SAE hat diese Pflichten im Jahr 2023 erfüllt. Seit 2009 bewertet ein unabhängiger Berater regelmäßig die aktuellen Entwicklungen und Risiken. Die Bonität der beteiligten Finanzinstitute wurde laufend überwacht, um das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit und damit eine potenzielle Übernahme der Verpflichtungen durch die LH SN zu minimieren.
Rückzahlung der Fremdfinanzierung und Sicherung der Eigenmittel
Am 2. Januar 2015 wurden sämtliche Fremdkapitalfinanzierungen getilgt, sodass die Bonitätsüberwachung für die Fremdkapitalinstrumente entfallen konnte. Die für die Rückzahlung des Eigenkapitals des Investors angelegten Wertpapiere weisen weiterhin ein Rating auf dem Niveau der USA auf und galten zum Berichtszeitraum 2023 als sicher.
Eine Vertragsanpassung mit John Hancock im Mai 2013 legte ein Mindestrating für die Bundesrepublik Deutschland fest, um ein potenzielles Störereignis zu vermeiden. Seit der Rückzahlung des B-Fremdkapitals 2015 beträgt das Mindestrating AA bei Standard & Poor’s und Aa2 bei Moody’s, womit die Risikostufen um zwei Stufen herabgesetzt wurden.
Aktueller Stand und verbleibende Risiken
Laut dem aktuellsten verfügbarenen Statusbericht vom 2. Januar 2024 sind bisher keine Ereignisse eingetreten, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags geführt hätten. Die SAE hat sich stets vertragskonform verhalten.
Vorzeitige Beendigung würde über 40 Millionen US Dollar kosten
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Transaktion wären rund 41,7 Millionen USD nicht durch bestehende Einlagen gedeckt. Dennoch sieht die Werkleitung der SAE basierend auf der aktuellen Lage keine bestandsgefährdenden Risiken mit erheblicher Eintrittswahrscheinlichkeit. Zusammengefasst bedeutet dies ganz vereinfach ausgedrückt, nichts anderes, als dass die „Anlage“ ein Spekulationsobjekt ist, welches bis zum Jahr 2032 diese 41 Millionen US Dollar für die beteiligten Spekulaten einbringen soll. Schwerin ist mit diesem Geschäft und der „Ablösesumme“ von über 40 Millionen US Dollar seit über 20 Jahren und noch mindestens weitere 7 Jahre vom US Markt abhängig.
Der US-Leasing-Vertrag der LH SN bleibt somit weiterhin in Kraft, mit einer ersten potenziellen Beendigungsoption im Jahr 2032. Die bestehenden Sicherheiten und finanziellen Strukturen tragen nach Ansicht der SAE dazu bei, Risiken zu minimieren und den Eigenbetrieb der Schweriner Abwasserentsorgung langfristig zu schützen.
Wo genau das Geld angelegt wurde, dass am Ende diese doch beachtliche Summe bei dem in Schwerin durchgeführten Deal garantieren soll, wird in dem Bericht leider nicht genannt. Interessant zu erwähnen, mag es abschließend sein, dass derartige Geschäfte heutzutage sogar in den USA verboten sind.
Kommentar/ Meinung:
Schwerin wird also noch mindestens 7 Jahre – betreffs Abwasserleitungen/ Anlagen an den Deal mit der USA, an die Spekulations- und Investitionsmodelle gekoppelt sein. Wenn man dann noch weiß (www.schwerin.news liegen entsprechende Dokumente vor), das es in den Jahren, in denen Schwerin dieses CBL Geschäft eingegangen ist, dutzende weitere ähnliche „Investitions-Modell“ in vielen Städen Deutschlands gab, in denen die vom Unternehmen PWC erstellten Verträge, die sich im Grunde ähneln… würde einen Kaninchenbau betreten, das aufzeigen würde, wie Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland in eine jahrzehntelange finanzielle Abhängigkeit geraten sind.
Hier ein Blick in den „Kaninchenbau“. Wir empfehlen zu dem Punkt „Beispiele“ aus Deutschland zu scrollen: https://de.wikipedia.org/wiki/Cross-Border-Leasing
http://www.schwerin.news bleibt dran.
Der Beteiligungsbericht kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Die Angaben dazu können auf Seite 54 gelesen werden:


















