(fab)
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie trat am 1. August 2014 in Kraft und ist seit dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland geltendes Recht. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt umzusetzen. Auch Schwerin hat die Konvention anerkannt. So beschloss die Schweriner Stadtvertretung bereits im März 2024:
> „Jegliche Gewalt, insbesondere in der Häuslichkeit, ist entschieden zu verurteilen und zu bekämpfen. Gemäß der Istanbul-Konvention wird die Landeshauptstadt Schwerin geeignete Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergreifen.
> Der Oberbürgermeister wird hierzu beauftragt, die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenprogramms unter Beteiligung von Betroffeneninitiativen sowie Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Gewaltprävention, Gleichstellung, Opferhilfe und Kinderschutz in Form eines ‚Runden Tisches‘ auf den Weg zu bringen und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Umsetzung in Schwerin miserabel
Auch in Schwerin wurde die Notwendigkeit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erkannt. Die Stadtvertretung beschloss die Anerkennung der Konvention und forderte konkrete Maßnahmen zur Umsetzung. Infolgedessen wurde – wie der Oberbürgermeister mitteilte – die Arbeitsgruppe (AG) „Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ ins Leben gerufen. Diese ist aus dem Rat für Kriminalitätsvorbeugung der Landeshauptstadt Schwerin hervorgegangen.
Bisher hat diese AG, wie aus den Mitteilungen des Oberbürgermeisters von Ende Januar 2025 hervorgeht, jedoch nur ein einziges Mal getagt.
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Aktueller Stand enttäuscht Erwartungen
Am 29. Mai 2024 tagte die AG „Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zum ersten und anscheinend einzigen Mal. Dieses Treffen sollte der Beginn einer strukturierten Herangehensweise zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Schwerin darstellen. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle konnte ein zweites Treffen im Jahr 2024 nicht stattfinden. Ein nächster Termin ist nun für Februar 2025 angesetzt, so teilte es der Oberbürgermeister mit. Eine offizielle Terminankündigung gibt es bisher jedoch nicht.
Bei diesem Treffen, das irgendwann im Februar stattfinden soll, sollen mehrere Aspekte erarbeitet werden, darunter:
Eine Synopse der Istanbul-Konvention, um die relevanten Verpflichtungen und Anforderungen für die Stadt Schwerin klar zu definieren,
die Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
die Analyse des aktuellen Standes des Hilfenetzes in Schwerin, um bestehende Strukturen zu überprüfen und mögliche Defizite zu identifizieren.
Im Jahr 2025 soll die AG vierteljährlich tagen. Bisher scheint es vonseiten der Verwaltung allerdings kaum spürbare öffentliche Impulse zu geben. Der Februar ist noch lang – man darf gespannt sein, wann die Stadt sich mit einer Einladung an interessierte Gruppen und Initiativen wenden wird.
Kommentar
Eine ernsthafte Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses sieht anders aus. Man muss berechtigt die Frage stellen, was in der Schweriner Stadtverwaltung eine geordnete Umsetzung des Beschlusses behindert und wann endlich der von der Stadtvertretung geforderte Maßnahmeplan vorgelegt wird. Hinter vorgehaltener Hand wächst die Kritik an der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Schwerin. Sie sei fachlich gegebenenfalls nicht die geeignetste Person. Bei dem derzeitigen Tempo könnte noch eine Menge Gewalt gegen Frauen geschehen, bevor Schwerin einen effektiven Maßnahmeplan beschließt.
Während die Stadt das Thema schleppend angeht, bleibt die Realität in Mecklenburg-Vorpommern alarmierend: Frauenhäuser sind überfüllt, finanzielle Mittel fehlen, und Schutzsuchende müssen abgewiesen werden. Laut Nordkurier lautet die bittere Bilanz: „Zu wenig Platz, zu wenig Geld: Frauenhäuser in MV sind am Limit“. Besonders in Schwerin zeigt sich das Problem deutlich – die Kapazitäten sind erschöpft, die Wartelisten lang. Laut der Leiterin des Schweriner Frauenhauses, Liane Dommer, müssen jährlich über 100 Frauen abgewiesen werden, da keine Plätze verfügbar sind. Ein Zustand, der nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern landesweit dringend zum Umdenken in der Politik führen muss.














