(stm) Die schweren Vorwürfe gegen einen Teamleiter der Schweriner Stadtverwaltung, der in der Ausländerbehörde tätig war, haben nun rechtliche Entscheidungen nach sich gezogen. Eine ehemalige Mitarbeiterin hatte behauptet, während ihrer Probezeit wiederholt unter Druck gesetzt worden zu sein: Entweder sie habe Geschlechtsverkehr mit ihrem Vorgesetzten oder ihr Arbeitsvertrag werde nicht verlängert. Sie widersetzte sich und wurde schließlich entlassen.
Am 13. Januar 2025 verhandelte das Arbeitsgericht Schwerin die Klage der ehemaligen Mitarbeiterin gegen die Landeshauptstadt Schwerin. Sie erklärte, ihre berufliche Entwicklung sei von sexuellen Gefälligkeiten abhängig gemacht worden, die sie aber abgelehnt habe. Zudem sei sie gezielt von Informationen ausgeschlossen und ihr wiederholt zu verstehen gegeben worden, dass sie keine berufliche Zukunft habe, falls sie nicht freiwillig kündige. Das Gericht wies die Klage jedoch vollständig ab. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Parallel dazu stellte auch die Staatsanwaltschaft Schwerin das Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Teamleiter Herr K. mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Der Beschuldigte habe die Vorwürfe bestritten und angegeben, an zwei der fraglichen Tage im Homeoffice gewesen zu sein. Da es keine belastbaren Beweise gebe, die eine Anklage rechtfertigen würden, sehe die Staatsanwaltschaft keine Grundlage für eine weitere Verfolgung des Falls, es sei nicht zu erwarten dass eine Verhandlung zu einer Verurteilung führen werde. Die alleinige Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin reiche nicht aus, um eine Anklage zu erheben.
Bereits in einer früheren Stellungnahme hatte die Pressestelle der Stadt betont, dass die Kündigung aufgrund unzureichender Arbeitsleistungen erfolgt sei. Die Stadtverwaltung nehme solche Vorwürfe ernst, habe interne Anhörungen durchgeführt, könne sich aber mit Blick auf laufende Verfahren nicht weiter äußern.
Ob die ehemalige Mitarbeiterin weitere juristische Schritte einleitet oder der Fall damit endgültig abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens hat sie bereits eingereicht. Eine Antwort steht noch aus.
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