(stm) In der Ziokowskistraße 37b in Schwerin sorgten unhaltbare hygienische Zustände seit Wochen für Schlagzeilen. Wie die Schweriner Volkszeitung (SVZ) am 29. Januar 2025 berichtete, werden im Sanitärbereich eines Wohnhauses Fäkalien hochgespült und verteilen sich in den Wohnräumen. Die Fraktion Unabhängige Bürger / FDP hat daraufhin bei Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier nachgehakt, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung hat, in solchen Fällen einzugreifen, und ob das Gesundheitsamt bereits aktiv geworden ist.

Anfrage der Fraktion: Klärung gefordert

In einem Schreiben vom 30. Januar 2025 fragte Fraktionsvorsitzender Manfred Strauß konkret nach den Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung bei gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen und dem Einsatz des Gesundheitsamtes. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 13. Februar 2025 gibt Einblicke in die rechtlichen Grenzen und geplanten Maßnahmen.

Rechtliche Lage: Infektionsschutzgesetz als Grundlage

Dr. Rico Badenschier verweist in seiner Antwort auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere § 16, der Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten regelt. Ein Eingreifen der Behörden sei jedoch nur bei einer konkreten Gefahrenlage oder einem begründeten Gefahrenverdacht möglich, etwa wenn übertragbare Krankheiten drohen. „Bloße Vermutungen oder eine abstrakte Gefährdung reichen nicht aus“, heißt es in der Stellungnahme. Im aktuellen Fall fehlten bisher konkrete Anhaltspunkte, etwa meldepflichtige Krankheitserreger oder Gesundheitsschädlinge, die ein sofortiges Handeln rechtfertigen würden.

Da die Abwasserrohre zur Mietsache gehören, liegt die Verantwortung primär beim Vermieter. Mieter könnten laut Badenschier Unterhaltung und Reparaturen einfordern – notfalls auch gerichtlich. Das IfSG sei nicht dazu gedacht, zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu lösen.

Gesundheitsamt: Noch keine Maßnahmen, aber Prüfung vor Ort

Bisher ist das Gesundheitsamt nicht aktiv geworden, da keine evidente Gesundheitsgefahr vorliegt. Dennoch kündigte Badenschier an, dass das Amt die Situation vor Ort prüfen werde, um die tatsächlichen Gefahren besser beurteilen zu können. „Gegebenenfalls ergeben sich dann Einzelfallentscheidungen“, so der Oberbürgermeister.

Beratung statt Eingriff

Die Stadtverwaltung sieht ihre Rolle derzeit vor allem in der Beratung. Sie will Mieter über mögliche Schritte informieren und Fachbereiche unterstützend einbinden. Ein akuter Eingriff des Gesundheitsamtes sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht gerechtfertigt, erklärt Badenschier nach Rücksprache mit dem Fachdienst Recht.

Kommentar: Ein Fall mit Signalwirkung?

Die Zustände in der Ziokowskistraße werfen Fragen auf: Wie geht Schwerin mit privaten Vermietern um, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen? Für die betroffenen Mieter bleibt die Situation belastend – und die angekündigte Prüfung des Gesundheitsamtes wird zeigen, ob weitere Maßnahmen folgen. Die Fraktion Unabhängige Bürger / FDP wird die Entwicklung sicherlich genau im Blick behalten und man darf gespannt sein, was nun tatsächlich getan wird um die Situation für die Anwohner in der Ziolkowskistraße zu verbessern.

Hier kann die Anfrage, nebst Antwort des Oberbürgermeister eingesehen und heruntergeladen werden:


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