(stm/Kommentar) In den vergangenen Jahren hat sich in Schwerin ein deutlicher Trend zu Zweitwohnsitzen abgezeichnet. Ein Zweitwohnsitz muss in Schwerin angemeldet werden, wenn man sich mehr als sech Monate in der „Zweitwohnung“ aufhält. Die Zahl der Zweitwohnungen in Schwerin ist in den letzten Jahren in die Höhe geschossen – ohne dass es nennenswerten Zuzug von Studierenden oder anderer Industrie/ Gewerbe gab die einen derartigen Anstieg plausibel erklären. Es bleiben also noch die Nutzungsvarianten Kapitalanlage oder Ferienwohnung, die einen nicht unwesentlichen Teil der Zweitwohnungen ausmachen dürfte.
Offizielle Statistiken belegen, dass die Zahl der gemeldeten Nebenwohnsitze zwischen dem Stichtag 31.12.2018 und dem 31.12.2024 von rund 2.137 auf etwa 2.950 gestiegen ist – ein Zuwachs von nahezu 38 %. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für den Wohnungsmarkt und den kommunalen Finanzausgleich, denn jeder Zweitwohnsitz zählt nicht als Hauptwohnsitz und erhält daher auch keine Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Ein genauerer Blick auf die einzelnen Stadtteile offenbart dabei regionale Unterschiede: In der zentral gelegenen Altstadt stieg die Zahl der Zweitwohnsitze von rund 169 im Jahr 2018 auf etwa 199 im Jahr 2024 – ein Zeichen der hohen Nachfrage in diesem begehrten Quartier. In Feldstadt wiederum nahm die Nutzung von Zweitwohnsitzen von etwa 143 auf rund 227 Einheiten zu, was darauf hindeutet, dass hier immer mehr Wohnungen als Ferien- oder Investitionsobjekte genutzt werden. Besonders markant ist der Anstieg in der Paulsstadt, wo die Zahlen von circa 283 im Jahr 2018 auf rund 380 im Jahr 2024 klettern – ein Indikator dafür, dass auch in zentralen, wirtschaftlich attraktiven Lagen vermehrt Kapitalanleger aktiv werden. In Schelfstadt verzeichnete man einen moderaten Zuwachs von etwa 219 auf rund 269 Zweitwohnsitze, während in der Werdervorstadt die Anzahl nahezu verdoppelt wurde – von ungefähr 151 im Jahr 2018 auf ca. 324 im Jahr 2024. Anders gestaltet sich die Situation in Lewenberg, wo der Anstieg zwar vorhanden, aber weniger ausgeprägt ist (von rund 63 auf etwa 75 Einheiten). In Randlagen, dort wo die Wohnungen indes noch am günstigsten sind, stagniert die Zahl der Zweitwohnungen oder ist gar leicht Rückläufig.
Diese differenzierte Entwicklung zeigt, dass in zentralen und attraktiven Lagen wie der Altstadt, Paulsstadt oder Werdervorstadt der Trend zur Nutzung von Zweitwohnsitzen besonders stark ausgeprägt ist, während in weniger zentralen Bezirken wie Lewenberg die Zunahme moderater ausfällt. Gleichzeitig lääst sich spekulieren, dass viele dieser Zweitwohnungen nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt werden, sondern als Einkommensquelle – etwa durch Urlaubsvermietungen – betrieben werden. Dadurch wird potenzieller Wohnraum, der den Schwerinerinnen und Schwerin zur Verfügung stehen sollte, dem regulären Wohnungsmarkt entzogen.
Die Einführung einer moderaten Zweitwohnsitzsteuer wie in jeder anderen Landeshauptstadt Deutschlands – beispielsweise mit einem Satz von rund 10 % – könnte hier doppelt wirken: Einerseits würden dadurch direkte Einnahmen von deutlich mehr als 100.000 Euro jährlich generiert, andererseits würde ein Anreiz geschaffen, den Hauptwohnsitz in Schwerin anzumelden. Dies hätte positive Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich und würde den dauerhaften Wohnraum stärken, der aktuell durch die steigende Zahl von Kapitalanlegern und Ferienvermietungen immer knapper wird. Den letzten Versuch eine Zweitwohnsitzsteuer in Schwerin einzuführen, die hier die offensichtliche „Ausuferung“ regulireren wollte, wurde 2022 von der ask angegangen – fand in der Stadtvertretung aber keine Mehrheit.
Zusammenfassend steht Schwerin vor der Herausforderung, den Trend der wachsenden Zweitwohnsitze aktiv zu steuern, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und gleichzeitig die finanziellen Mittel für wichtige kommunale Projekte zu sichern. Es bleibt zu hoffen, dass eine gut durchdachte Zweitwohnsitzsteuer – unter Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen für sozial schwächere Gruppen – den Weg in eine nachhaltige und gerechte Stadtentwicklung ebnen wird.
(Datenquellen: Statistiken der Landeshauptstadt Schwerin 2018 und 2024)



















