Stadt teilt Ergebnis der Prüfung mit: Mehr Befugnisse für Schweriner Ordnungsamt?

(stm)

In der Landeshauptstadt Schwerin wird es vorerst keine Ausweitung der Rechte und Befugnisse für den Kommunalen Ordnungsdienst geben. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung, die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27. Januar 2025 angestoßen wurde. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier legte dazu nuneine Informationsvorlage vor, die klärt, warum eine Erweiterung der Kompetenzen rechtlich nicht umsetzbar ist.

Hintergrund des Antrags

Die Stadtvertretung hatte den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der Kommunale Ordnungsdienst künftig mehr Verantwortung im Bereich der Verkehrsüberwachung übernehmen könnte. Konkret ging es um die Kontrolle von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Zonen wie Fußgängerzonen, Verstöße beim Nutzen von Mobiltelefonen auf dem Fahrrad, das Fahren zu zweit auf E-Scootern oder das unzulässige Befahren von Gehwegen. Ziel war es, den Ordnungsdienst mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten, um solche Ordnungswidrigkeiten eigenständig feststellen und ahnden zu können.

Rechtliche Grenzen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Prüfung ergab jedoch, dass eine Ausweitung der Befugnisse an den rechtlichen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern scheitert. Eingriffe in den fließenden Verkehr – etwa das Anhalten von Radfahrern oder E-Scooter-Nutzern zur Feststellung von Verstößen – sind ausschließlich der Polizei vorbehalten. Dies regelt demnach die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens dieser Verordnung ist der Oberbürgermeister zwar für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz zuständig, nicht jedoch für deren Feststellung im fließenden Verkehr.

Um mögliche Interpretationsspielräume zu klären, wurde das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Das Ministerium stellte nach Angaben des Oberbürgermeisters klar, dass die letzte Änderung der Landesverordnung im Jahr 2021 bewusst keine Erweiterung der Aufgaben der Ordnungsbehörden vorsah. Eingriffe in den Verkehr bleiben eine Domäne der Polizei, da dem Land keine weiteren Kompetenzen an die Kommunen übertragen werden sollten.

Kommentar:

Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Ohne eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kann der Kommunale Ordnungsdienst in Schwerin keine zusätzlichen Befugnisse erhalten.


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9 Antworten zu „Stadt teilt Ergebnis der Prüfung mit: Mehr Befugnisse für Schweriner Ordnungsamt?“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Grundsätzlich stellt sich immer die Frage, steht das Fahrzeug auf öffendlichem Grund, welcher dem Straßenverkehr gewidmet ist, oder nicht. Nicht immer ist dies für den Durchschittsbetrachter erkennbar. Nicht jeder Grundeigentümer zieht einen Zaun um sein Haus an dem für gewöhlich sein oder ein anderes berechtigtes Fahrzeug steht. Ferner kann man auf Mietparkplätzen oder auf seinem Grund parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen. Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. Denn in diesem Fall wird Ihnen für den Stellplatz oder die Garage der Besitz entzogen. Dagegen dürfen Sie sich sofort wehren. Blockiert das fremde Auto dagegen das Einfahren in die eigene Einfahrt, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen. Die Polizei wird in einem solchen Fall in der Regel nicht tätig. Aus Beweisgründen sollten Sie deshalb aussagekräftige Fotos von der Situation machen. Wer die Abschleppkosten verauslagt hat, muss diese beim Falschparker bzw. bei der Falschparkerin geltend machen. Kommen diese rechtzeitig zurück und können ihr Fahrzeug vor dem Abschleppen wegfahren, haften sie trotzdem für die Kosten der Leerfahrt. Beim Abschleppen vom Privatgrund ist die Polizei nur für eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zuständig.

  2. Avatar von
    Anonymous

    Überraschung, gut zu wissen. Garagenplatz plus Parkplatz ob nun kürzer oder länger genutzt. Solange man den Garagenmieter nicht blockiert. Fehlende Anwohnerparkkarte spielt dann auch keine Rolle? Ich geh mal zum Nachbarn rüber und frage nach seiner Urlaubszeit. Bei uns sind Parkplätze (Laterne) echt knapp. Ich geb auch ein Bier (oder 2) aus. Danke.

  3. Avatar von
    Anonymous

    Ganz genau. Deine Einfahrt, dein zusätzlicher Parkplatz.

  4. Avatar von Redaktion

    Wenn die Einfahrt vor einem geschlossenen Tor ist, hab ich ja quasi nen Parkplatz mehr, zusätzlich? 🤷‍♀️

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