(stm/SATIRE/Kommentar)

Die AfD (bekannt für direkte und verständliche Anträge) beantragte am Montagabend auf der Sitzung der Stadtvertretung ein Bürgerbegehren. In dem Antrag wurde eine Frage behandelt, die auf den Stimmzettel eines Bürgerentscheids (am 1. Juni) in Schwerin stehen sollte. Auf dem Wahlzettel sollte nach Ansicht der AfD stehen:

„Sind Sie dafür, dass die Stadtvertretung die Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin in der Gesellschafterversammlung der WGS – Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH anweist, einen Beschluss zu fassen, der der Geschäftsführung der WGS den Abschluss von Verträgen untersagt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebs einer Gemeinschaftsunterkunft im Sinne des § 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verfolgen und der Geschäftsführung der WGS aufgibt, nach dem 9. Dezember 2024 durch die WGS mit diesem Ziel geschlossene Verträge aufzulösen?“

Dann würden da zwei Kuller/Kreise sein. Für „Ja“ oder „Nein“.

Soweit so gut.

Wie hätten Sie, liebe Leserinnen und Leser, da abgestimmt? Und warum genau?

Was ist Artikel 4, was hat die WGS damit zu tun, wer ist da in der Gesellschafterversammlung, und wer soll da wen zu was anweisen, und wieso dürfen da so die einfachen Leute abstimmen, und weswegen überhaupt? Ist die AfD nicht in fast jedem Aufsichtsrat drin und so und überhaupt?

Holm AfD gesteht ein es ging gar nicht um Bürgerwillen – „jedes Mittel recht“

Im Verlauf der Debatte musste an dem Abend selbst die AfD eingestehen, dass es ihr nicht darum ging, die Bürgerinnen und Bürger abstimmen zu lassen – sondern lediglich darum, mit „allen Mitteln“ die Gemeinschaftsunterkunft zu verhindern. Und das ist nicht das erste Mal: Die AfD hat schon öfter versucht, mit komplizierten Anträgen oder Klagen – wie gegen die WGS-Entscheidung im Dezember – ihre Linie durchzusetzen, statt mit offenen Karten zu spielen. Das zeigt: Ihnen geht’s weniger um die Bürgerstimme, sondern ums Blockieren – koste es, was es wolle.


Kommentar:

Natürlich ist es legitim, gegen etwas zu sein. Aber eines der größten und wichtigsten „Instrumente“ der DIREKTEN Demokratie zu nutzen, quasi auszunutzen, mit dem Wissen, dass es lediglich dazu dient, die eigenen „Hintergrundziele“ zu bedienen – ey sorry, liebe AfD, das geht zu weit. Bürgerentscheide sollten nicht dazu genutzt werden, die Positionen der eigenen Partei nach vorne zu tragen. Und wenn doch – dann doch bitte verständlich… denn man verzeihe die Ausdrucksweise – „Holy Shit“, was soll das denn bitte für ein Stimmzettel werden? Da müsste man ja vorher halbstündige Gespräche führen und sich in die Kommunalverfassung, die Geschäftsordnung, die WGS-Verträge und Hauptsatzung einlesen…

Sie, liebe AfD, werben damit, eine Partei für die normalen, einfachen Leute zu sein. Für einen Bürgerentscheid mit derartigen Formulierungen muss man allerdings schon ziemlich tief in der Materie stecken. Mit Bürger*innennähe hat das nichts mehr zu tun.

Insofern, gut, dass Schwerin ein derartig komplizierter Bürgerentscheid erspart bleibt. Das erspart sogar am Ende der AfD eine Menge Zeit, das, was die da vorhatten, gegenüber der eigenen Wählerschaft in verständliche Worte zu fassen.

Hier kann der „Antrag“ der AfD eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:


Lesen Sie dazu auch gerne:


Werbung:



Werbung:





Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Auch interessant: