(stm/Kommentar) Am gestrigen Tage veröffentlichten wir bei www.schwerin.news einen Artikel über Schimmelbefall in Räumen eines wichtigen Funktionsgebäudes des Mecklenburgischen Staatstheaters.
Während das Theater auf eine Anfrage mit der Bitte um Geduld reagierte – man wolle sich noch am Dienstag äußern –, lehnte die Pressestelle der Stadt Schwerin bislang eine Stellungnahme gänzlich ab.
So teilte die Pressestelle auf Anfrage schriftlich mit:
„… das Mecklenburgische Staatstheater ist eine Landesgesellschaft. Bitte wenden Sie sich an das Land oder die Pressestelle des Mecklenburgischen Staatstheaters.“
www.schwerin.news sieht dies anders und vertritt die Position, dass die Verantwortung für die Gesundheit von Beschäftigten und Besucher*innen im Stadtgebiet nicht an der Trägerschaft einer Einrichtung endet.
Denn laut dem uns vorliegenden arbeitsmedizinischen Schreiben besteht im betroffenen Gebäude ein erheblicher Schimmelbefall. Mehrere Räume wurden als akut gesundheitsgefährdend eingestuft – verbunden mit der Empfehlung zur sofortigen Sperrung, dem Tragen von FFP3-Masken und medizinischer Vorsorge für Mitarbeitende.
In einem offenen Schreiben an die Stadtverwaltung hat www.schwerin.news deshalb nachgehakt:
Welche ordnungsrechtlichen oder gesundheitsschutzrechtlichen Zuständigkeiten hat die Stadt Schwerin in einem solchen Fall? Wann wurde die Stadt informiert – und falls nicht: warum nicht?
Klar ist: Auch wenn das Theater dem Land gehört – die Luft, die dort eingeatmet wird, atmen Menschen, die hier leben und arbeiten. Und deren Schutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch für eine Stadtverwaltung Schwerin.
Man muss hier ernsthaft die Frage stellen, ob die Stadt genauso agieren würde, wenn es sich um Schimmelbefall in den Funktionsräumen von Musikern und Schauspielern die im Großen Haus des Staatsthetares auftreten, handeln würde – und nicht nur „einfache Arbeiter“ betroffen wären.
Wir bleiben dran. Und berichten, sobald es weitere Antworten gibt.
Hier geht es zu dem Ursprungsbeitrag:



















