Kinder- und Jugendbeteiligung in Schwerin: Gesetz in Kraft – aber nicht im Kopf?
(stm) Im April 2024 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Städte und Gemeinden, Kinder und Jugendliche systematisch und kontinuierlich an allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Lebenswelt betreffen. Die Idee: Nicht über, sondern mit jungen Menschen sprechen, wenn es um ihre Belange geht – ein starkes Gesetz, doch bislang vor allem nur auf dem Papier.
Ein Jahr später, im April 2025, steht in den Fachgremien der Landeshauptstadt Schwerin ein Thema zur Beratung, das Kinder und Jugendliche unmittelbar betrifft: die „Konzeption für die Spielplätze der Landeshauptstadt Schwerin 2025–2029“.
Ein Plan – ohne Beteiligung der Betroffenen
Die Konzeption umfasst rund 260 Seiten und listet alle öffentlichen Spielplätze auf – vom Sandkasten im Hinterhof bis zum großen Stadtteilspielplatz in Lankow. Zustand, Ausstattung, Besuchszahlen und möglicher Sanierungsbedarf werden detailliert beschrieben. Auf dieser Basis sollen künftig Sanierungen geplant, neue Spielplätze entwickelt oder bestehende abgebaut werden.
Und wer wurde bei diesem umfangreichen Prozess nicht einbezogen? Genau: die Kinder und Jugendlichen selbst. Obwohl das Gesetz ein zertifiziertes Beteiligungsverfahren zwingend vorschreibt und die Konzeption selbst die Einbindung des Kinder- und Jugendbeirats ankündigt, fand in der Konzeptphase keine einzige Befragung oder Diskussion mit jungen Menschen statt – das wurde in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses von der Verwaltung klar bestätigt und konnte vor Ort so notiert werden.
Auf die Frage des ask Stadtverterters, wie der Beteiligungsprozess zur Spielplatzkonzeption ablief, ob ausser über den Kinder und Jugendrat Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfand, gab es von der Stadtverwaltung folgende Antwort:
„Ber der Konzeption gab es kein Beteiligungsverfahren, konkret für den Kinder und Jugendrat.“ Bei den vorgekauten und durchgeplanten Einzelmaßnahmen, die sich aus der Konzeption ergeben, da soll dann allerdings auf eine Beteiligung geachtet werden. So sagte die Mitarbeiterin der Verwaltung weiter: „Für die Baumaßnahmen und Einzelmaßnahmen, da läuft dann nachher ein speziefisches Beteiligungsformat. Aber für die Konzeption im Rahmen der öffentlichen Beteiligung – kein Verfahren.“
Alibi Beteiligung – zu spät und unzureichend
Die Verwaltung verwies darauf, für spätere Einzelmaßnahmen solle es ein eigenes Beteiligungsformat geben. Doch das Gesetz verlangt, so die lesart, bereits die Gesamt-Konzeption gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Ein nachträgliches Mitreden an fertigen Planungen erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.
Beschluss zur Verankerung von Kinderrechten
Bereits im Juli 2023 hatte die Schweriner Stadtvertretung beschlossen, den Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich zu beachten. In jeder Beschlussvorlage sollte transparent dargelegt werden, wie die Belange junger Menschen berücksichtigt werden. Außerdem wurde mit dem „Platz der Kinderrechte“ am Franzosenweg ein sichtbares Signal gesendet. Bis April 2025 fehlt in Verwaltungsvorlagen jedoch jeglicher Nachweis, dass dieser Beschluss umgesetzt wurde.
Klage gegen das Bundes-KJSG – beim Landesverfassungsgericht
Am 31. August 2023 reichte die Stadt Schwerin gemeinsam mit Rostock eine Beschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen das Bundes-Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ein. Ziel war ein finanzieller Ausgleich für zusätzliche kommunale Aufgaben. Das Gericht wies die Klage aber noch im Herbst 2023 zurück.
Symbolpolitik statt gelebte Beteiligung
Trotz verbindlicher Beschlüsse der Stadtvertretung, trotz eines starken Landesgesetzes und trotz eines Gerichtsurteils gegen die Stadt: Die Stadtverwaltung Schwerin bindet Kinder und Jugendliche nach eigener Aussage auf der kürzlichen Stadtvertretung erst gar nicht in zentrale Planungen ein.
Es bleibt zu fragen, ob hier nur administrative Versäumnisse vorliegen oder eine bewusste Verweigerung der Beteiligung junger Menschen. Schwerin muss nun endlich handeln: Die Gesamt-Konzeption für alle Spielplätze und jede Einzelmaßnahme gehören vorab in zertifizierten Verfahren mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet und alle Verwaltungsvorlagen müssen transparent darlegen, wie ihre Interessen gewahrt werden.
Fehlende Zuständigkeit in Schwerin
Kinder und Jugendliche werden also trotzt Beschluss der Stadtvertretung, trotzt des beschlossenen Landesgesetzes und einer verlorenen Klage der Stadt nicht an wesentlichen Entscheidungen beteiligt.
In der Stadtverwaltung fehlt es zusätzlich gar an einer zuständigen Stelle, wie eine kürzliche Anfrage des Grünen Stadtverterter Arndt Müller zum Kinder und Jugendbeteiligungsgesetz MV aufzeigt. Dieser fragte: „Welche Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung sind für die Umsetzung des Gesetzes benannt worden…?“ Die Antwort des Oberbürgermeisters: „Bisher gibt es außerhalb des Büros der Stadtvertretung keine Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung, die konkret für die Umsetzung des Gesetzes benannt oder beauftragt wurde.“
Hier kann die Spielplatzkonzeption, die ohne Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erstellt wurde – sowie die Anfrage B90/ Grüne ob und wer zuständig ist, eingesehen und heruntergeladen werden:














