(stm)
Die Stadtvertretung Schwerin hatte im März 2025 den Oberbürgermeister beauftragt, die Einführung einer sogenannten Pendlerparkkarte für auswärtige Arbeitnehmer im Innenstadtbereich zu prüfen. Diese sollte, so die Idee, Berufspendlern aus dem Umland ermöglichen, zu einer monatlichen Gebühr von mindestens 30 Euro werktags zwischen 7 und 18 Uhr einfacher in der Innenstadt zu parken. Jetzt steht fest: Die Karte wird wohl nicht kommen.
Die Verwaltung hat die Idee, laut einer aktuellen Mitteilung, geprüft und lehnt sie aus rechtlichen Gründen ab. Der zentrale Punkt: Das Parken auf öffentlichen Straßen ist ein sogenannter Gemeingebrauch, der laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden offensteht. Ausnahmen – wie Bewohnerparken oder Sondergenehmigungen für Menschen mit Behinderung – sind gesetzlich genau geregelt. Eine bevorzugte Behandlung von auswärtigen Arbeitnehmern durch eine spezielle Parkkarte sei daher nach Einschätzung der Stadtverwaltung, nicht zulässig.
In ihrer Begründung verweist die Stadt auf fehlende rechtliche Grundlagen. Eine Bevorzugung bestimmter Personengruppen – wie Berufspendler oder Urlauber – sei nur erlaubt, wenn ein „sachlich gerechtfertigter Differenzierungsgrund“ vorliege. Dies sei hier nicht der Fall. Außerdem könne ein solches Modell auch den städtischen Zielen widersprechen: Die Landeshauptstadt verfolgt eine Verkehrslenkung, die den Umweltverbund stärkt – also den öffentlichen Nahverkehr, das Radfahren und Zufußgehen. Zusätzliche Parkprivilegien für auswärtige Autofahrer wären ein Rückschritt – sagt die Stadt.
Der Prüfantrag ist damit abgeschlossen. Eine Pendlerparkkarte für auswärtige Arbeitnehmer wird es in Schwerin also vorerst wohl nicht geben.



















