(stm)
Die Stadtvertretung Schwerin befasst sich demnächst mit einem Antrag der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP. Die Fraktion fordert eine rechtliche Prüfung, ob am Marienplatz ein zeitlich und räumlich begrenztes Alkoholverbot eingeführt werden kann. Der Oberbürgermeister soll dazu bis zur Dezembersitzung 2025 eine ausführliche Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen vorlegen.
Laut den Unabhängigen Bürgern kommt es am Marienplatz regelmäßig zu größeren Ansammlungen alkoholisierter Personen. Diese sorgten für Unruhe und würden zunehmend als Sicherheitsrisiko für Anwohner und Passanten wahrgenommen. Maßnahmen wie Platzverweise, Ansprache durch den Ordnungsdienst oder den Einsatz der Polizei stießen dabei sichtbar an ihre Grenzen.
Die Fraktion verweist zudem auf Erfahrungen aus anderen Städten: In Offenbach oder am Bremer Hauptbahnhof seien lokale, befristete Alkoholverbote bereits eingeführt worden. Auch landesrechtliche Regelungen – etwa in Bayern – zeigten, dass Kommunen grundsätzlich Möglichkeiten hätten, solche Einschränkungen vorzunehmen.
Im Jahr 2009 hatte die Landeshauptstadt schon einmal versucht, ein Alkoholverbot für den Marienplatz zu verhängen. Damals stellte jedoch die Rechtsaufsicht im Innenministerium die Rechtmäßigkeit infrage. Nach Einschätzung der Unabhängigen Bürger habe sich die Lage seitdem geändert. Straftaten unter Alkoholeinfluss würden belegen, dass neuer Handlungsbedarf bestehe.
Der Antrag sieht ausdrücklich vor, alle rechtlichen, verfassungsrechtlichen und praktischen Fragen in die Prüfung einzubeziehen. Dazu gehören auch Kosten-Nutzen-Abwägungen, die Frage der Verhältnismäßigkeit, die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie mögliche Alternativen. Eine Testphase mit befristetem Alkoholverbot halten die Antragsteller für eine denkbare Option.
Ziel der Prüfung sei es, so die Fraktion, „eine fundierte und rechtssichere Entscheidungsgrundlage“ zu schaffen, ob ein solches Verbot geeignet ist, Lärm, Störungen und Sicherheitsrisiken am Marienplatz wirksam einzudämmen.
Hier kann der Antrag der UB/FDP eingesehen und heruntergeladen werden:

















