(fab) Die Landeshauptstadt Schwerin hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern im Herbst 2025 um eine Einschätzung zur geplanten Vergabe eines Erbbaurechts an die Berliner Diözese der Russisch-Orthodoxe Kirche gebeten. Hintergrund ist die beabsichtigte Überlassung einer rund 1.760 Quadratmeter großen Fläche hinter der Hamburger Allee im Stadtteil Mueßer Holz. Die Vereinbarung sieht eine Laufzeit bis Ende 2085 vor.
Russisch-Orthodoxe Kirche plant Erweiterung bestehender Anlage
Nach Angaben aus der als „nicht öffentlich“ deklarierten Beschlussvorlage grenzt das betreffende Grundstück an Flächen, auf denen die Kirche bereits Gebäude nutzt. Frühere Erbbaurechtsverträge bestehen dort seit mehreren Jahren. Das ursprünglich vorgestellte Konzept eines Kita-Neubaus wurde von der Stadtverwaltung verworfen. Die Gemeinde legte daraufhin einen neuen Vorschlag vor, der die Einrichtung eines Begegnungshauses mit Café, Unterrichts- und Werkstatträumen vorsieht. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit soll in einem separaten Verfahren geprüft werden.
Stadt erkundigt sich nach verfassungsrechtlicher Einschätzung
Das Innenministerium teilte der Stadt auf ihre Anfrage hin mit, dass keine eigenen Erkenntnisse zur örtlichen Gemeinde oder zur geplanten Nutzung vorliegen. In dem Schreiben wird jedoch auf den dritten „Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ verwiesen, in dem die Russisch-Orthodoxe Kirche im Kontext des Krieges in der Ukraine erwähnt wird.
Was steht in dem Bericht zur Rolle der Russisch-Orthodoxen Kirche?
Der Inhalt des Berichtes wird in dem Schreiben des Innenministerium nicht widrgegeben. http://www.schwerin.news hat man nachgeschaut. So heißt es in dem Bericht, dass die politische Relevanz von Religionen und Weltanschauungen zuletzt durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die auch religiös begründete, offene Unterstützung desselben durch die Russisch-Orthodoxe Kirche neu in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit seit 2014 in Teilen der Ukraine und seit Februar 2022 landesweit unter dem Druck von Krieg und Okkupation stehe.
Hier kann der Bericht eingesehen werden:
Innenministerium verweist auf „Steuerungsmöglichkeit“ der Stadt durch Vertraggestaltung
Das Innenministerium äußert in dem Schreiben keine eigene Bewertung zu dem geplanten Vertrag. In dem Schreiben des Innenministerium wird zudem auf die Möglichkeit hingewiesen, in dem Erbbaurechtsvertrag verfassungsrechtlich relevante Regelungen aufzunehmen. Diese könnten nach ministerieller Einschätzung unter anderem die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und außenpolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland betreffen.
Die Stadt prüft derzeit die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen für die Vergabe des Grundstücks. Eine Entscheidung über den Vertragsabschluss steht noch aus und ist nach Informationen von http://www.schwerin.news für die kommende Sitzung der Stadtvertretung am 10. November (im nicht öffentlichen Teil) geplant.



















