(stm) Der Oberbürgermeister hat formell Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtvertretung eingelegt. Gegenstand des Widerspruchs ist der Beschluss der Stadtvertretung vom 29. September 2025. Dieser Beschluss beauftragte den Oberbürgermeister, die Zuschüsse für die Sucht- und Drogenberatung so zu erhöhen, dass die Finanzierung von 4,5 Fachkraftstellen sichergestellt wird. Damit sollte ein Beschluss aus dem April 2024 umgesetzt werden.
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Stadtvertretung setzt sich durch: Mehr Geld für Schweriner Suchtberatung – schwerin.news
In der Begründung führt der noch OB aus, dass die Zahlung von 24.000 Euro aus dem ursprünglichen Beschluss bereits im Dezember 2024 erfolgt sei. Bezüglich der Personalstellen verweist der OB auf die Haushaltsgespräche für 2025/2026. In diesen Gesprächen seien der Zuwendungsbedarf der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM) diskutiert worden. Das Ergebnis sei gewesen, dass eine Erhöhung der Zuwendungen aufgrund der Haushaltslage ausgeschlossen wurde. Der Beschluss zum Haushalt 2025/2026 habe die Förderung abschließend geregelt, so die Sicht des OB.
Weiterhin wird ein Vergleich des Versorgungsschlüssels angeführt. In anderen Kommunen lägen die Schlüssel für die Sucht- und Drogenberatung zwischen 1:25.000 und 1:23.000. Die Landeshauptstadt Schwerin weise als Konsolidierungskommune einen Versorgungsschlüssel von 1:22.000 auf.
Aus förderrechtlicher Sicht werden zudem Bedenken geäußert, da eine Förderung nur nach „tatsächlichem Bedarf“ und mit Nachweis erfolgen dürfe. Laut einem Änderungsantrag der ESM vom 31. Juli 2025 liege der tatsächliche Förderbedarf bei 4,188 Vollzeitäquivalenten. Für das Jahr 2024 bestehe zudem ein Rückforderungsanspruch aufgrund von Minderausgaben in Höhe von etwa 15.000 Euro.
Der Widerspruch führt nun dazu, dass sich die Stadtvertretung sich auf der Sitzung am 10. November erneut mit der Materie befassen muss.


















