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(stm) Am Montag, 10. November 2025, steht in Schwerin die Terminfrage für den ersten inhaltlichen Bürgerentscheid der Stadt auf der Tagesordnung. Grundlage ist eine Beschlussvorlage aus dem Büro des Oberbürgermeisters: Danach soll die Stadtvertretung den OB-Widerspruch gegen den im September beschlossenen Solotermin vom 25. Januar 2026 bestätigen und den Bürgerentscheid auf den Tag der Oberbürgermeisterwahl legen.

Die Vorlage zeichnet die Rechtslage deutlich nach. Die Kommunalverfassung verlangt, dass der Zeitpunkt eines Bürgerentscheids im Benehmen mit der Rechtsaufsicht festgelegt wird; genau dieses Benehmen lag nicht für einen separaten Termin Ende Januar vor. Die Rechtsaufsicht forderte deshalb ausdrücklich den Widerspruch des OB und verwies zugleich darauf, dass ein Benehmen lediglich für einen mit der OB-Wahl gebündelten Termin besteht.

Neben der formellen Rüge warnt die Verwaltung vor vermeidbaren Zusatzkosten: Ein isolierter Urnengang im Januar würde rund 100.000 Euro verursachen, ohne dass für diese Mehraufwendungen ein Kostendeckungsvorschlag beschlossen wurde – auch das macht den September-Beschluss rechtswidrig. Inhaltlich gebe es keinen zwingenden Grund, den Entscheid vorzuziehen; die Bündelung mit der OB-Wahl verspreche im Gegenteil eine höhere Beteiligung.

Konsequent schlägt die Verwaltung vor, den Bürgerentscheid auf den Termin zu legen, den die Stadtvertretung für die OB-Neuwahl festsetzt. Der Hauptausschuss empfiehlt für die OB Wahl den 12. April 2026; Alternativen wären der 1. oder 22. März, die endgültige Festlegung trifft die Stadtvertretung ebenfalls am Montag.

CDU will an Januartermin festhalten

Politisch ist die Frage umkämpft, doch die Alternativen sind klar benannt. Die CDU beantragt, den 25. Januar 2026 dennoch zu bestätigen und die Kosten über die „wegfallende Besoldung des Oberbürgermeisters“ mindestens für das erste Halbjahr 2026 zu decken; zudem soll über die Punkte getrennt abgestimmt werden. Die Finanzierungsidee ändert jedoch nichts am fehlenden Benehmen der Rechtsaufsicht. Diese müsste gegebenenfalls erneut eingeholt werden.

SPD will ausschließlich Briefwahl, wenn es der Januar Termin wird

Parallel liegt ein Ergänzungsantrag der SPD vor, der eine reine Briefwahl für den Bürgerentscheid vorsieht. Er ist ausdrücklich „zum Ersetzungsantrag der CDU – Ziffer 2“ gestellt und käme nur dann zur Abstimmung, wenn zuvor die CDU-Ersetzung (Januar-Termin) eine Mehrheit fände. Bleibt es bei der Bündelung am OB-Wahltag, wäre der SPD-Antrag gegenstandslos.

Bürgerinitiative sieht keinen Grund zur Eile

Die Intitiative, die für den Bürgerentscheid im September über 5700 Unterschriften einreichte und somit die grundlage für den Bürgerentscheid gelegt hatte, sieht indes keinen Grund für die Eile. Ein Termin im April sei völlig in Ordnung. Weswegen die CDU so vehement auf den Janauar Termin setzt, könne man nur spekulieren. Man bereite sich derzeit in wöchentlich stattfindenen Meetings auf alle Szenarien vor. Das Ziel, den Erhalt des Stadtteilpark in Lankow habe man weiter fest im Blick – und wolle durch verschiedene Aktionen auf den Bürgerentscheid aufmerksam machen.

Für die Öffentlichkeit heißt das: Bestätigt die Stadtvertretung die Verwaltungslinie, wird der Bürgerentscheid mit der OB-Wahl gebündelt – nach derzeitigem Vorschlag am 12. April 2026, eine etwaige Stichwahl zwei Wochen später. Ein paralleler Sondertermin im Januar hätte weder das notwendige Benehmen noch eine tragfähige Finanzierung. Der von der CDU vorgelegte Finanzierungsvorschlag existiere zwar, hat aber seine Lücken.

Stadtvertretung im Livestream

Die Entscheidung der Schweriner Stadtvertretung kann am Montagabend ab ca 17 Uhr im Livestream in Echtzeit verfolgt werden. http://www.schwerin.de/stream

Auch vor Ort im Rathaus kann die Sitzung besucht werden.

Lesen Sie dazu auch gerne:

Eile mit Weile? CDU will an Januar-Termin für Bürgerentscheid in Schwerin festhalten – und verrechnet sich. – schwerin.news


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