(stm) Der AfD-Kreisverband Schwerin hat bei mehreren öffentlichen Auftritten das Schweriner Stadtwappen auf Bannern, Flyern, Aufstellern, und digitalen Materialien genutzt – ohne die dafür notwendige Genehmigung der Stadtverwaltung. Das geht aus der offiziellen Antwort des Oberbürgermeisters auf eine Anfrage eines Stadtvertreters hervor. Die Stadt bestätigt darin nicht nur die fehlende Antragstellung, sondern kündigt auch eine Unterlassungsverfügung an.
Kein Antrag, keine Genehmigung – aber umfangreiche Nutzung
Auf die Frage, ob der AfD-Kreisverband einen Antrag auf Nutzung des Stadtwappens gestellt habe, antwortet die Stadtverwaltung eindeutig:
„Nein, es liegt kein entsprechender Antrag vor.“
Trotzdem tauchte das Stadtwappen auf Bannern, Aufstellern, Planen, Wänden, Flyern, der parteieignen Zeitung, sowie Internet- und Facebookauftritten auf. Unzählige Fotos von Infoständen, Parteiveranstaltungen, Einladungen zeigen die nicht genehmigte Verwendung des Wappens auf Werbematerialien.
Da eine Nutzung kommunaler Hoheitszeichen immer genehmigungspflichtig ist, wertet die Stadt dies als klaren Verstoß. Die Verwaltung schreibt: „Eine entsprechende Untersagungsverfügung wird derzeit erarbeitet.“

Warum das ein Problem ist
Das Stadtwappen gilt laut städtischer Richtlinie als Hoheitszeichen. Es symbolisiert die Landeshauptstadt und steht unter besonderem Schutz. Parteien, Vereine und Initiativen dürfen nach einer Richlinie die den Umgang mit dem städtischen Hoheitszeichen regelt, zudem in der Hauptsatzung der Stadt geregelt ist, das Stadtwappen (auch in abgewandelter Form) nur mit Erlaubnis der Stadt verwenden – und nur in einer korrekten, heraldisch einwandfreien Darstellung.
Die Stadt betont zudem ihre Neutralitätsverpflichtung: „Damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Stadt Schwerin eine politische Partei unterstützt, wird die Nutzung […] durch politische Parteien grundsätzlich untersagt.“
Damit soll verhindert werden, dass kommunale Symbole als parteipolitisches Werbemittel eingesetzt werden – unabhängig davon, um welche Partei es sich handelt.
Zusätzliche falsche Darstellung des Wappens
Zusätzlich stellt die Stadtverwaltung fest, dass das Wappen in Teilen heraldisch nicht korrekt und teilweise missbräuchlich dargestellt wurde. Auch dieses Problem fließt in die Prüfung ein.
Wie geht es weiter?
Die Stadtverwaltung erarbeitet aktuell eine förmliche Untersagungsverfügung, die die weitere Nutzung des Stadtwappens durch die AfD untersagt. Ob zusätzlich Bußgelder oder weitere Maßnahmen folgen könnten, ist derzeit offen.
Die Landeshauptstadt will verhindern, dass ihr Hoheitszeichen in einem politischen Kontext auftaucht, ohne dass sie dies ausdrücklich erlaubt hat.
Was das jetzt für die unzähligen Werbematerialien der AfD bedeutet ist unklar. Auch obentsprechende Beiträge auf Facebook & Co. nun gelöscht, beziehungsweise überarbeitet werden müssen ist ebenfalls noch unbekannt. Dies wird wohl die Unterlassungserklärung der Stadt zeigen. Klar ist indes eins, die Nutzung des Stadtwappens ist seit Jahrzehnten in der Landeshauptstadt geregelt, und die AfD hat es unberechtigt und ohne Genehmigung massenweise genutzt.
Muss die AfD jetzt beispielsweise alle Beiträge auf Social Media löschen auf denen das Stadtwappen zu sehen ist? Das wird fie Unterlassungsverfügung und der Umgang der Schweriner AfD zeigen.
AfD nicht allein
In der Vergangenheit nutzten beispielsweise auch die SPD und CDU das Wappen. Weniger offensiv als die AfD, aber regelmäßig. Die AfD hat das Logo quasi ihrem lokalen Marketing hinzugefügt. Auf Papier, digital, Leinwänden…
Der Stadt sei empfohlen, mit Blick auf das Neutralitätsgebot auch bei den anderen Parteien entsprechend zu prüfen und zu reagieren.
Und hier kann die entsprechende Richtlinie der Landeshauptstadt Schwerin eingesehen und heruntergeladen werden:
Hier kann die Anfrage nebst Beantwortung eingesehen und heruntergeladen werden:


















