(stm)
Jetzt wird es konkret: Für die Oberbürgermeisterwahl am 12. April 2026 können ab sofort Wahlvorschläge bei der Stadtwahlleitung eingereicht werden. Gesucht wird die Person, die die Landeshauptstadt für die nächsten sieben Jahre an der Spitze führt.
Wer kandidieren darf
Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters findet im gesamten Stadtgebiet statt. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Wer am 15. Januar 1990 bereits volljährig war, muss zusätzlich schriftlich erklären, ob eine Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR oder verwandte Dienste vorlag. Außerdem gelten die beamtenrechtlichen Anforderungen: Für das hauptamtliche OB-Amt ist unter anderem die persönliche und gesundheitliche Eignung nach dem Landesbeamtengesetz maßgeblich. Erwartet wird auch die klare Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerbungen
Wahlvorschläge können eingereicht werden von:
- Parteien
- Wählergruppen
- Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern
Jede Partei, jede Wählergruppe und jede Einzelperson darf nur einen Wahlvorschlag abgeben, und jeder Wahlvorschlag enthält genau eine Person. Wer für eine Partei antritt, muss dieser Partei angehören oder parteilos sein; Mitglied in einer konkurrierenden Partei darf die Bewerberin oder der Bewerber nicht sein.
Parteien und Wählergruppen müssen ihre Kandidatinnen und Kandidaten in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach den eigenen satzungsrechtlichen Regeln aufstellen. Die gewählte Person muss der Bewerbung schriftlich und unwiderruflich zustimmen.
Zu jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu benennen, die gegenüber der Wahlleitung Erklärungen abgeben und etwaige Änderungen oder Rücknahmen veranlassen können. Bei Einzelbewerbungen übernimmt diese Rolle im Regelfall die Kandidatin bzw. der Kandidat selbst.
Welche Unterlagen nötig sind
Die Stadt stellt amtliche Vordrucke zur Verfügung, die kostenfrei bei der Stadtwahlleitung erhältlich sind oder über die Internetseite der Stadt unter www.schwerin.de/wahlen heruntergeladen werden können.
Zu einem vollständigen Wahlvorschlag gehören unter anderem:
- das eigentliche Wahlvorschlagsformular,
- die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (bei Parteien/Wählergruppen),
- die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatin oder des Kandidaten,
- eine Bescheinigung der Wählbarkeit,
- ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis,
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Diese Unterlagen dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist zusätzlich eine Versicherung an Eides statt erforderlich, dass im Herkunftsstaat kein Ausschluss von der Wählbarkeit besteht; hierfür gibt es ein eigenes Formular.
Frist und Kontakt
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 27. Januar 2026, 16 Uhr, bei der Stadtwahlleitung im Stadthaus, Am Packhof 2–6, eingegangen sein. Die Verwaltung empfiehlt, nicht bis zum letzten Tag zu warten, damit bei formalen Problemen noch Zeit zur Nachbesserung bleibt. Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl sind nur noch sehr begrenzte Korrekturen möglich.
Ansprechpartnerin ist die Stadtwahlleitung bzw. Frau Anja Buske, Telefon 0385 545-1715, E-Mail: wahlbehoerde@schwerin.de.
Die offizielle Bekanntmachung der Stadt kann hier heruntergeladen und eingesehen werden:



















