(red)
Die Fraktion B90/Grüne hat für die kommende Sitzung der Schweriner Stadtvertretung einen Antrag eingebracht. Die Fraktion fordert darin ein sofortiges Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Lachgas an Personen unter 18 Jahren im Stadtgebiet von Schwerin.
Der Antrag zielt auf eine Beauftragung des Oberbürgermeisters ab, dieses Verbot unverzüglich umzusetzen. Zudem soll eine umfassende Aufklärungsoffensive gestartet werden, um die Bevölkerung über die Risiken des Lachgaskonsums zu informieren.
Zunahme des Missbrauchs in der Innenstadt
Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit dem starken Anstieg des nicht-medizinischen Lachgaskonsums, der erhebliche gesundheitliche Gefahren birgt. Die Fraktion betont, dass der Missbrauch zuletzt auch in der Schweriner Innenstadt deutlich zugenommen habe und zu gefährlichen Situationen im öffentlichen Raum führe.
Das Gas, das legal als Treibmittel in Sprühsahne oder in kleinen Kartuschen für Sahnespender in Supermärkten und Kiosken erhältlich ist, wird zunehmend als kurzfristiges Rauschmittel verwendet.
Gefahr von Nervenschäden durch Lachgas
Der Kern des gesundheitlichen Risikos liegt in der chemischen Wirkung von Lachgas: Das Gas stört den Stoffwechsel von Vitamin B12, welches für die Funktion des Nervensystems unerlässlich ist.
Ein resultierender Vitamin-B12-Mangel kann zu schweren neurologischen Schäden führen, darunter Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen und Gangstörungen, bekannt als Polyneuropathie. Die Begründung des Antrags nennt explizit das Risiko von akuten Bewusstseinsstörungen bis hin zu schweren Nervenschäden.
Mit dem Verkaufsverbot und der gleichzeitigen Aufklärung soll der leichte Zugang zum Rauschmittel, insbesondere für Jugendliche, erschwert werden, um den Gesundheits- und Jugendschutz in Schwerin zu stärken3.
Verantwortlich für den Antrag ist Fraktionsvorsitzender Arndt Müller4. Die Stadtvertretung wird den Antrag voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung beraten und darüber beschließen.


















