(stm) Am Sonntag, 25. Januar 2026, entscheiden die Schwerinerinnen und Schweriner erstmals in einem Bürgerentscheid über eine konkrete kommunalpolitische Sachfrage: Soll der Stadtteilpark mit Spielplatz an der Kieler Straße in Lankow im Eigentum der Stadt bleiben – oder kann das Grundstück verkauft und bebaut werden?
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Ausgelöst wurde die Abstimmung durch ein Bürgerbegehren, mit dem sich mehr als 4.000 Bürgerinnen und Bürger für einen Bürgerentscheid ausgesprochen hatten. Stadtverwaltung und Innenministerium stuften das Begehren als zulässig ein. Zwischen den Feiertagen bis in den Januar hinein werden die Stimmzettel an die Schwerinerinnen und Schweriner versandt – und sollten zur Sicherheit umgehend an die Stadt zurückversandt werden, damit der Brief auch tatsächlich am 25. Januar im Stadthaus ist und somit die Stimme gültig zählt.
Worum es beim Bürgerentscheid geht
Im Zentrum des Streits steht ein rund 5.000 Quadratmeter großes Grundstück an der Kieler Straße in Lankow. Seit über 50 Jahren wird die Fläche als parkähnlicher Spielplatz und Grünbereich genutzt. Die Stadtvertretung hatte im Sommer 2025 den Verkauf an einen Investor beschlossen, der dort ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Arztpraxen und weiteren Nutzungen errichten möchte.
Eine Bürgerinitiative formierte sich daraufhin mit dem Ziel, den Verkauf zu stoppen und den Stadtteilpark dauerhaft zu sichern. Das erfolgreiche Bürgerbegehren zwingt die Stadt nun dazu, die Entscheidung an die Stimmberechtigten zu übertragen.
Die amtliche Fragestellung ist so formuliert, dass die Bürgerinnen und Bürger faktisch darüber entscheiden, ob das Grundstück im Eigentum der Stadt verbleiben und der Spielplatz samt Park an diesem Standort erhalten bleiben soll – oder ob der Weg für einen Verkauf und eine Bebauung frei wird.
Wer stimmberechtigt ist
Stimmberechtigt sind alle Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 37 Tagen vor dem 25. Januar 2026 ihre Hauptwohnung in Schwerin haben oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt nachweisen können und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nach Angaben der Wahlbehörde werden voraussichtlich rund 79.000 Menschen in Schwerin stimmberechtigt sein. Für viele von ihnen ist es die erste Gelegenheit, direkt über eine konkrete kommunale Einzelfrage mitzuentscheiden – und zugleich der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Landeshauptstadt.
Reine Briefabstimmung – wie das Verfahren abläuft
Der Bürgerentscheid wird nicht in klassischen Wahllokalen durchgeführt. Die Stadtvertretung hat beschlossen, die Abstimmung ausschließlich als Briefwahl zu organisieren. Eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen ist daher nicht vorgesehen.
Konkret bedeutet das:
- Alle Stimmberechtigten bekommen die Unterlagen automatisch per Post an ihre aktuelle Meldeanschrift zugeschickt – ohne gesonderten Antrag.
- Zum Unterlagenpaket gehören: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Abstimmungsschein, ein bereits frankierter Abstimmungsbriefumschlag sowie ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe.
Weil der Versand in die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel fällt, weist die Wahlbehörde darauf hin, dass die Unterlagen nicht überall am gleichen Tag im Briefkasten liegen werden, sondern nach und nach im Stadtgebiet eintreffen. Nach Auskunft der Verwaltung sollen jedoch alle Stimmberechtigten ihre Unterlagen rechtzeitig vor dem 25. Januar 2026 auf dem Postweg erhalten.
So wird abgestimmt – und bis wann die Stimmen zählen
Wer abstimmen möchte, füllt den Stimmzettel zu Hause aus, legt ihn in den Stimmzettelumschlag und unterschreibt den Abstimmungsschein. Stimmzettelumschlag und Schein kommen anschließend gemeinsam in den frankierten Abstimmungsbriefumschlag.
Für die Rückgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Postweg:
Der Abstimmungsbrief kann über die reguläre Briefpost an die Wahlbehörde zurückgeschickt werden. Die Stadt empfiehlt dabei, die üblichen Postlaufzeiten von etwa drei bis vier Werktagen einzuplanen, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen. - Direkte Abgabe:
Alternativ können die verschlossenen Abstimmungsunterlagen direkt im Stadthaus, Am Packhof 2–6, bei der Wahlbehörde abgegeben werden.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang bei der Wahlbehörde:
Alle Abstimmungsbriefe müssen spätestens am Sonntag, 25. Januar 2026, um 18:00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Unterlagen werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Senden Sie ihre Stimme also gleich nach Erhalt zurück.
Öffentliche Auszählung im Stadthaus
Nach 18:00 Uhr beginnt am Abstimmungstag die Auszählung der Stimmen. Sie findet öffentlich im Stadthaus statt, Interessierte können die Auszählung in den ausgewiesenen Räumen vor Ort verfolgen. Ein Aushang im Foyer wird am 25. Januar darüber informieren, in welchen Räumen jeweils gezählt wird.
Wie bei regulären Wahlen werden die Stimmbezirke nach und nach ausgezählt; Zwischenergebnisse und das vorläufige Endergebnis werden von der Wahlbehörde bekanntgegeben.
Mehrheit, Quorum und rechtliche Wirkung
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Mehrheit der gültigen Stimmen:
Es müssen mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden. - Mindestbeteiligung (Quorum):
Die Ja-Stimmen müssen mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten erreichen.
Bei etwa 79.000 Stimmberechtigten bedeutet das: Rund 19.750 Menschen müssten mit „Ja“ stimmen, damit der Entscheid wirksam zustande kommt.
Die rechtliche Wirkung ist in der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Dort ist festgelegt:
- Das Ergebnis eines Bürgerentscheids steht einem Beschluss der Stadtvertretung gleich.
- Ein so zustande gekommener Beschluss kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden.
Damit hat das Votum der Bürgerinnen und Bürger eine verbindliche Wirkung – unabhängig davon, wie die Stadtvertretung ursprünglich entschieden hat.
Informationsangebote von Verwaltung und Fraktionen
Die Stadt kündigt an, dass die Positionen der Stadtverwaltung, der Stadtvertretung und der einzelnen Fraktionen zur Abstimmungsfrage öffentlich zugänglich gemacht werden.
Diese Einschätzungen können
- im Stadthaus eingesehen werden und
- über die Internetseiten der Landeshauptstadt abgerufen werden.
Auf dem Abstimmungsschein wird nach Angaben der Wahlbehörde außerdem ein QR-Code abgedruckt sein, über den die entsprechenden Dokumente online erreichbar sind.
Hotline der Wahlbehörde und weitere Informationen
Für individuelle Fragen rund um den Bürgerentscheid – etwa zur Stimmberechtigung, zu Nachsendeproblemen, verlorenen Unterlagen oder zur barrierefreien Stimmabgabe – hat die Wahlbehörde seit dem 1. Dezember 2025 eine zentrale Hotline eingerichtet:
Telefon: 0385 545-3333
Die Hotline ist zu den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung erreichbar. Weitere Informationen, Merkblätter und rechtliche Grundlagen rund um Bürger- und Volksentscheide stellt die Stadt unter dem Themenbereich „Wahlen“ auf ihrer Internetseite bereit.
Damit liegen die organisatorischen Weichen für den Bürgerentscheid gestellt. Wie die Schwerinerinnen und Schweriner über die Zukunft des Stadtteilparks an der Kieler Straße entscheiden, wird sich am 25. Januar 2026 zeigen – erstmals in der Geschichte der Stadt direkt an der Wahlurne, beziehungsweise im Briefkasten.
















