(stm/red)
In diesen Tagen landen in Schwerin die ersten Abstimmungsunterlagen in den Briefkästen – der Startschuss für den ersten inhaltlichen Bürgerentscheid der Landeshauptstadt ist gefallen. Während die Zustellung wegen Feiertagen und Jahreswechsel gestaffelt erfolgt, läuft hinter den Kulissen in der Stadtverwaltung eine logistische Großaktion: 78.528 Briefe werden gepackt, geprüft und für den Versand vorbereitet.
Abgestimmt wird nun bis zum 25. Januar, über die Zukunft des Spielplatzes und Stadtteilparks an der Kieler Straße in Lankow. Die Stadtvertretung hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen – klassische Abstimmungsräume gibt es nicht. Alle Stimmberechtigten bekommen die Unterlagen automatisch an ihre Meldeanschrift geschickt, ein Antrag ist nicht nötig. Es ist allerdngs möglich die Unterlagen direkt im Stadthaus abzugeben.
Worum es geht – und warum das Ergebnis Gewicht hat
Die Abstimmungsfrage ist klar auf den Erhalt ausgerichtet: Es soll entschieden werden, ob das Grundstück (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow) im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und Spielplatz sowie Park am Standort erhalten bleiben.
Politisch brisant ist der Bürgerentscheid nicht nur wegen des konkreten Ortes – sondern weil er ein Signal setzt, wie Schwerin künftig mit öffentlichen Flächen, Stadtgrün und Stadtentwicklung umgeht. Gleichzeitig ist es das erste Mal, dass die Stadtgesellschaft bei einer konkreten Sachfrage direkt das letzte Wort bekommt.
Warum nicht alle Briefe am selben Tag kommen
Die Wahlbehörde hatte früh darauf hingewiesen, dass sich die Zustellung über mehrere Tage ziehen kann – der Versandbeginn fällt in die Feiertage. Entscheidend sei aber: Die Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem 25. Januar bei allen Stimmberechtigten ankommen. Die ersten Meldungen von bei Wählerinnen und Wählern angekommenen Wahlbriefen trudeln bereits ein.
Für die Verwaltung bedeutet das: tausende Umschläge, mehrere Dokumente pro Sendung, Wiegen, Prüfen, Sortieren – eben jene 78.528 Sendungen, die aktuell in Schwerin „auf Strecke“ gebracht werden.
Das müssen Abstimmende jetzt wissen
Wer seine Unterlagen erhält, kann sofort abstimmen – und sollte das aus Sicht der Wahlbehörde auch zügig tun. Denn gültig ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang: Spätester Termin ist 25. Januar 2026, 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde. Möglich ist die Rücksendung per Post (mit eingeplantem Postlauf) oder die direkte Abgabe im Stadthaus.
Wichtig ist auch die Hürde für die Verbindlichkeit: Der Bürgerentscheid gilt nur dann als entschieden, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ ausfällt und diese „Ja“-Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten erreicht.
Unterm Strich heißt das: Die Briefwahl läuft – und mit jedem Tag, an dem mehr Unterlagen im Briefkasten liegen, rückt der Moment näher, an dem Schwerin erstmals eine konkrete kommunalpolitische Frage direkt an die Stadtgesellschaft zurückgibt.














