(red/stm)
Die Hoffnungen auf schnelle Entlastung im Sportpark Lankow bekommen einen Dämpfer: Die Landeshauptstadt Schwerin sieht „kurzfristig“ keine Möglichkeit, neben dem Platz der SG Dynamo Schwerin e. V. einen weiteren vollwertigen Kunstrasenplatz (Großfeld) mit Ballfangzaun und Flutlicht zu errichten. Das geht aus einer Informationsvorlage für die Stadtvertretung hervor.
Auslöser war ein Prüfantrag, den die Stadtvertretung in ihrer Sitzung im Dezember 2025 beschlossen hattte. Der Oberbürgermeister sollte prüfen lassen, ob der zusätzliche Kunstrasenplatz kurzfristig machbar ist – geplant war dabei auch, Mittel aus einem aktuellen Bundesprogramm zur Sportstättenförderung einzuwerben und ergänzende Förderquellen zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor.
Stadt: Ohne gesicherte Finanzierung keine Förderfähigkeit
Kernargument der Verwaltung ist die Finanzierung: Beim Bundesförderprogramm bleibt ein kommunaler Eigenanteil – die Stadt müsste 25 Prozent der förderfähigen Kosten plus 100 Prozent der nicht förderfähigen Kosten tragen. Nach Darstellung der Verwaltung wäre dieser Eigenanteil „ausschließlich über einen Investitionskredit möglich“. Genau daran scheitert das Vorhaben derzeit.
Denn: Im Haushaltsplan 2026 ist die neue Investitionsmaßnahme nicht enthalten – weder als bereits eingeplante Maßnahme noch über einen entsprechenden Haushaltsbeschluss. Zusätzlich fehle die rechtsaufsichtliche Genehmigung, überhaupt einen kreditfinanzierten Eigenanteil für ein solches Projekt aufbringen zu dürfen. Ergebnis: Zum Zeitpunkt einer Antragstellung könne die Stadt den kommunalen Eigenanteil nicht verbindlich bestätigen. Ohne gesicherte Finanzierung sei das Projekt nicht förderfähig – ein Antrag würde nach Einschätzung der Verwaltung beim Fördermittelgeber scheitern.
Drittmittel helfen – aber umgehen den kommunalen Anteil nicht
Zwar sieht der Fördermittelgeber laut Vorlage alternative Finanzierungsformen vor, etwa eine Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder anderer „Dritter“ (beispielsweise des Vereins). Doch auch das löst das Grundproblem nicht: Drittmittel könnten zwar die förderfähigen Kosten senken – sie „ersetzen jedoch nicht den kommunalen Eigenanteil“ und könnten die haushaltsrechtliche Hürde nicht umgehen. Zur Illustration rechnet die Verwaltung zwei Beispiele vor, bei denen trotz Drittmitteln ein erheblicher kommunaler Anteil verbleibt.
Sportentwicklungsplanung: Bedarf sei „rechnerisch mehr als gedeckt“
Neben dem Geld führt die Stadt auch die Bedarfsrechnung an. In der Integrierten Sportentwicklungsplanung (2017) – überarbeitet am 10. Dezember 2023 – sei für Schwerin ein Fehlbedarf von 0,5 Feldern festgestellt worden. Mit einem in Planung befindlichen Kleinspielfeld in Neumühle und dem bereits vorhandenen Kleinspielfeld am Standort Lankow sei der Bedarf „rechnerisch mehr als gedeckt“. Beide Plätze seien in der Bedarfsanalyse zuvor nicht enthalten gewesen.
Auch bei den Vereinszahlen sieht die Verwaltung keinen sprunghaften Mehrbedarf: Die Zahl der im Spielbetrieb befindlichen Mannschaften habe sich im Vergleich zur Berechnung minimal von 71 auf 69 reduziert, bei leicht gestiegener Mitgliederzahl (1.829 auf 1.905 Aktive
Ausblick: Thema soll in den Doppelhaushalt 2027/28
Ganz vom Tisch ist das Vorhaben damit nicht. Die Verwaltung kündigt an, die Maßnahme zur Anmeldung im kommenden Doppelhaushalt 2027/28 – einschließlich möglicher Fördermittel – weiter zu prüfen. Für die SG Dynamo und die Nutzerinnen und Nutzer des Sportparks bedeutet das aber vor allem: Eine kurzfristige Lösung ist nach Stadtangaben nicht in Sicht.
Hier kann die Mitteilung der Verwaltung dazu angesehen und heruntergeladen werden:
















