(red)

In Schwerin ist kurz vor der Entscheidung über die Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl Streit um die Frage entbrannt, ob eine Kandidatin die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Initiative mit dem Namen „Verfassungstreue prüfen!“ teilt mit, sie sehe „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungstreue der OB-Kandidatin Petra Federau und fordere deshalb die zuständige Wahlbehörde zu einer gewissenhaften Prüfung auf.

Heute tagt der Wahlausschuss und entscheidet dort über die Zulassung der Kandidierenden. Zur Untermauerung der Vorwürfe verweist die Gruppe auf ein 83-seitiges Dossier, das auf öffentlich zugänglichem Material basieren soll – unter anderem Reden, Social-Media-Beiträge, Teilnahmen an Demonstrationen sowie Verbindungen in Netzwerke aus den vergangenen Jahren.

Was die Initiative konkret behauptet

In der Pressemitteilung fasst die Initiative mehrere Punkte zusammen, die aus ihrer Sicht gegen eine hinreichende „Gewähr“ für Verfassungstreue sprechen. Genannt werden unter anderem:

  • eine Entmenschlichung von Geflüchteten,
  • Queerfeindlichkeit und Abwertung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt,
  • Beteiligung/Unterstützung/Organisation rechtsextremer Netzwerke,
  • sowie die Verbreitung verfassungsfeindlicher Konzepte – ausdrücklich erwähnt wird das „Remigrations“-Konzept.

Das vorgelegte Dokument geht darüber hinaus in die Tiefe und ordnet zahlreiche Aussagen und Aktivitäten in thematischen Kapiteln ein (u. a. „Völkisches Weltbild“, „Staat und Rechtsstaat“, „Demoaktivitäten“, „Netzwerke“). Bereits im Vorwort wird betont, es gehe um eine rechtliche Prüfung im Rahmen der Wahlrechtsbestimmungen – nicht um eine politische Bewertung.

Kundgebung vor dem Stadthaus angekündigt

Parallel zur Ausschuss-Sitzung wurde eine Kundgebung vor dem Stadthaus angekündigt: Zwischen 14:45 Uhr und 15:45 Uhr wollten unter anderem „Omas gegen Rechts“ und „Schwerin für ALLE“ nach eigenen Angaben an den Wahlausschuss appellieren, die Kandidierenden ordnungsgemäß zu prüfen.

Wie läuft so eine Prüfung ab?

Im Dossier wird darauf verwiesen, dass der zuständige Wahlausschuss bei begründeten Zweifeln die Möglichkeit hat, eine Einschätzung oder ein Gutachten der zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Ob der Wahlausschuss in diesem konkreten Fall davon Gebrauch macht, bleibt abzuwarten. Die Sitzung startet am heutigen Donnerstag um 16 Uhr.

Hier kann die Pressemitteilung des Bündnisses und deren Argumentationssammlung eingesehen und heruntergeladen werden:


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