(stm/red)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat ihre neue Sportförderrichtlinie veröffentlicht. Damit werden die bisherigen Regeln aus dem Jahr 2016 ersetzt. Die neue Richtlinie regelt künftig detailliert, welche Sportvereine und Projekte finanzielle Unterstützung durch die Stadt erhalten können.
Gefördert werden sollen weiterhin Breiten-, Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Leistungssport. Einen Rechtsanspruch auf Geld gibt es allerdings nicht. Die Stadt betont ausdrücklich, dass Förderungen nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ erfolgen. Berufs- und Lizenzsport sowie kommerzielle Interessen bleiben ausgeschlossen.
Neu geregelt wurden unter anderem die Voraussetzungen für Sportvereine. Förderfähig sind Vereine nur noch, wenn sie mindestens 31 Mitglieder haben, dem Stadtsportbund Schwerin angehören und mindestens zehn Prozent Kinder oder Jugendliche im Verein aktiv sind. Erwachsene Mitglieder müssen zudem mindestens 60 Euro Jahresbeitrag zahlen. Außerdem verlangt die Richtlinie ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Richtlinie enthält zahlreiche Förderbereiche. Unterstützt werden können unter anderem hauptamtliche Sportlehrkräfte, ehrenamtliche Übungsleiter, Integrations- und Inklusionsprojekte, Sportgroßveranstaltungen sowie Investitionen in Vereinsanlagen. Auch Zuschüsse für Schwimm- und Tauchsport oder für Fahrten zu Deutschen Meisterschaften sind vorgesehen.
Bei ehrenamtlichen Übungsleitern sind künftig maximal 1,50 Euro Zuschuss pro Zeitstunde vorgesehen. Pro Person liegt die Obergrenze bei 330 Euro jährlich. Voraussetzung ist unter anderem eine gültige DOSB-Lizenz.
Für Projekte zur Inklusion oder Integration im Sport können Vereine bis zu 250 Euro erhalten. Sportgroßveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung können mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden.
Deutlich umfangreicher geregelt wurde auch die Förderung von Investitionen. Vereine können Zuschüsse für Neubauten, Modernisierungen oder Sanierungen beantragen, wenn die Maßnahme mindestens 5.000 Euro kostet und ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent erbracht wird.
Hier kann die frisch veröffentlichte, neue Sportförderrichtlinie eingesehen und heruntergeladen werden:











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