(red)
Während die Stadtvertretung über konkrete Parkentgelte am Lambrechtsgrund entscheiden soll, sind zentrale Fragen zur späteren Verteilung der Einnahmen noch offen. Das bestätigt die Stadtverwaltung auf Nachfrage von Schwerin.News.
Es geht um den neuen Parkplatz am Radsportzentrum Lambrechtsgrund. Rund 500 Stellplätze sollen dort entstehen. Die Investition liegt laut Beschlussvorlage bei einer Million Euro. Ab dem 1. Oktober 2026 soll das Parken kostenpflichtig werden. Vorgesehen sind 1,50 Euro je angefangene Stunde, 10 Euro für ein Tagesticket und 47,60 Euro monatlich für Dauerparker. Für Wohnmobile sollen 5 Euro je angefangene Stunde oder 30 Euro pro Tag fällig werden. Die ersten 20 Minuten sollen kostenfrei bleiben.
Auf den ersten Blick wirkt die Vorlage wie eine normale Entgeltordnung. Wer parkt, zahlt. Die Einnahmen sollen helfen, die Investition und laufende Kosten zu refinanzieren. Doch in der Vorlage steckt ein deutlich größerer Punkt: An Veranstaltungstagen soll eine private Betriebsgesellschaft an den Parkerlösen beteiligt werden.
Konkret heißt es in der Beschlussvorlage, dass mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH eine gesonderte Vereinbarung zur Parkraumbewirtschaftung an Veranstaltungstagen geschlossen werden soll. Ein Anteil der Parkentgelte, der auf die veranstaltungsbezogene Nutzung des Parkplatzes entfällt, soll nach Abzug der vom ZGM zu tragenden Bewirtschaftungsaufwendungen „als Vergütung“ an die Betriebsgesellschaft weitergeleitet werden.
Genau an dieser Stelle wird es politisch und rechtlich interessant. Denn während die Parkenden bereits ziemlich genau erfahren, was sie künftig zahlen sollen, ist noch nicht geklärt, wer aus diesen Einnahmen wann, wofür und in welcher Höhe Geld erhält.
Die Stadt selbst schreibt in der Vorlage, dass die konkrete Abgrenzung der veranstaltungsbezogenen Nutzungszeiträume und die weiterzuleitenden Erlösanteile erst in der noch abzuschließenden Vereinbarung mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft geregelt werden sollen. Mit anderen Worten: Die Stadtvertretung soll den Grundsatz beschließen, bevor die Details der Geldverteilung feststehen.
Schwerin.News hat deshalb bei der Stadt nachgefragt, ob bereits vergaberechtlich geprüft wurde, ob die geplante Beteiligung der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH einen öffentlichen Auftrag, eine Dienstleistungskonzession oder eine wesentliche Änderung bestehender PPP- beziehungsweise ÖPP-Verträge darstellen könnte.
Die Antwort der Pressestelle ist deutlich: Eine abschließende vergaberechtliche Bewertung liegt bislang nicht vor.
„Die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Vereinbarung mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH befindet sich derzeit noch in Vorbereitung“, teilte die Stadt mit. Vor diesem Hintergrund liege „bislang keine abschließende vergaberechtliche Bewertung einer konkreten Vertragsgestaltung“ vor.
Auf Nachfrage erklärte die Stadt weiter, eine solche abschließende Prüfung habe noch nicht erfolgen können, weil „die wesentlichen Vertragsinhalte derzeit erst erarbeitet werden“. Selbstverständlich würden die vergabe- und vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen vor Abschluss einer Vereinbarung geprüft und berücksichtigt.
Damit bestätigt die Stadt im Kern den offenen Punkt: Die wesentlichen Vertragsinhalte stehen noch nicht. Trotzdem soll die Stadtvertretung bereits den politischen Beschluss fassen, dass eine solche Vereinbarung mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft geschlossen wird.
Offen bleibt vor allem die schlichteste Frage: Wofür genau soll die Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft Geld erhalten?
Die Vorlage verweist auf einen „funktionalen Zusammenhang“ der neuen Parkflächen mit den bestehenden PPP-Verträgen für den Betrieb der Sport- und Kongresshalle sowie der Palmberg-Arena. Das kann ein wichtiger Hinweis sein. Eine konkrete Gegenleistung wird dadurch aber noch nicht nachvollziehbar beschrieben. Erbringt die Betriebsgesellschaft an Veranstaltungstagen zusätzliche Leistungen? Stellt sie Personal? Organisiert sie Verkehrslenkung? Hat sie bestehende vertragliche Ansprüche auf Parkflächen oder Parkerlöse? Geht es um einen Ausgleich für bisherige Nutzungsrechte? Oder um eine neue wirtschaftliche Beteiligung?
Aus der öffentlich vorliegenden Beschlussvorlage wird das nicht klar.
Auch die technische und organisatorische Bewirtschaftung des Parkplatzes ist noch nicht festgelegt. Die Stadt erklärt, die weitere Ausgestaltung solle auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens erfolgen. Sollte sich ergeben, dass Leistungen durch externe Dritte erbracht werden sollen, würden die einschlägigen vergaberechtlichen Vorgaben beachtet.
Auch das ist bemerkenswert. Denn die Vorlage nennt selbst mehrere offene Varianten: mit Schranken oder ohne Schranken, Eigenbewirtschaftung oder Beauftragung Dritter. Die Entgeltordnung sieht ebenfalls vor, dass den Anweisungen der Stadt oder eines beauftragten Dritten Folge zu leisten ist. Ein externer Betreiber ist also zumindest mitgedacht.
Damit bleibt die Konstruktion insgesamt unfertig. Die Preise für die Nutzerinnen und Nutzer sind ausgearbeitet. Die Einnahmeerwartung ist beziffert. Die Stadt rechnet mit jährlichen Bruttoeinnahmen von bis zu 500.000 Euro. Nach Abzug von veranstaltungsbedingten Erlösanteilen und laufenden Kosten sollen haushaltswirksame Einnahmen von 250.000 bis 300.000 Euro verbleiben.
Gleichzeitig stehen genau jene Faktoren noch nicht fest, die für diese Rechnung wichtig sind: Wie viele Veranstaltungstage werden erfasst? Wie weit reichen An- und Abreisezeiten? Welcher Anteil wird weitergeleitet? Welche konkreten Leistungen werden vergütet? Wer betreibt das System? Welche Kosten entstehen durch Technik, Kontrolle und Abrechnung? Und wie wird die Weiterleitung an die Betriebsgesellschaft steuerlich behandelt? Selbst die umsatzsteuerliche Einordnung der Erlösweiterleitung soll laut Vorlage erst im Rahmen der weiteren Abstimmung geklärt werden.
Das ist keine Kleinigkeit. Es geht nicht nur darum, ob Autofahrerinnen und Autofahrer am Lambrechtsgrund künftig zahlen müssen. Es geht auch darum, ob aus öffentlich finanzierten städtischen Parkflächen Einnahmen an eine private Betriebsgesellschaft fließen sollen – und unter welchen Bedingungen.
Der inzwischen vorliegende Ergänzungsantrag von UB/FDP und SPD greift einen anderen Punkt auf. Ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie weitere von gemeinnützigen Sportvereinen benannte ehrenamtliche Personen sollen während ihrer Tätigkeit von Parkentgelten befreit werden. Das ist für den Vereinssport relevant. An der geplanten Vereinbarung mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft ändert der Antrag jedoch nichts. Auch dort bleibt der Passus zur gesonderten Regelung an Veranstaltungstagen erhalten.
Politisch steht damit eine klare Frage im Raum: Soll die Stadtvertretung eine Entgeltordnung beschließen, obwohl zentrale Grundlagen der späteren Einnahmeverteilung noch nicht vorliegen?
Die Stadt kann natürlich argumentieren, dass die Details erst nach einem Grundsatzbeschluss ausgearbeitet werden sollen. Genau das scheint der Plan zu sein. Ebenso nachvollziehbar ist aber die Gegenfrage, ob eine Stadtvertretung über ein Modell entscheiden sollte, bei dem eine private Vergütung bereits angelegt ist, die vergaberechtliche Bewertung aber erst später erfolgen soll.
Denn am Ende lautet der Kern nicht: Parkgebühren ja oder nein.
Der Kern lautet: Die Preise stehen. Die Geldverteilung nicht.












Was sagen Sie dazu?