(stm/red)
Die geplanten Parkgebühren am Radsportzentrum Lambrechtsgrund stoßen bei Schweriner Sportvereinen auf deutliche Kritik. Der Stadtsportbund Schwerin warnt, dass die Entgeltordnung den gemeinnützigen Sportbetrieb zusätzlich belasten und Vereine vor praktische Probleme stellen würde.
Betroffen wären nach Darstellung des Stadtsportbundes zahlreiche Vereine am Standort – unter anderem aus Fußball, American Football, Handball, Judo, Leichtathletik, Volleyball, Radsport und Triathlon. Allein rund 80 ehrenamtliche Übungsleiter und Trainer seien dort tätig, hauptberufliche Kräfte und der Profisport noch nicht eingerechnet. Viele Ehrenamtliche kämen direkt von der Arbeit zum Training. Für sie könnten künftig pro Trainingstag zusätzliche Parkkosten von drei bis viereinhalb Euro entstehen. Auch das angebotene Dauerparken für 47,60 Euro im Monat sei aus Sicht des Stadtsportbundes keine echte Entlastung.
Besonders kritisch sehen die Vereine die Folgen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Trainer müssten häufig Material transportieren, Vereinsbusse bräuchten Stellplätze, Gastmannschaften und Schiedsrichter kämen hinzu. Beim Fußball seien für jedes Punktspiel drei ehrenamtliche Schiedsrichter im Einsatz, beim American Football sogar sieben. Auch für sie würden zusätzliche Parkkosten entstehen. Zudem befürchtet der Stadtsportbund, dass Sportlerinnen, Sportler und Besucher künftig in angrenzende Wohngebiete ausweichen könnten.
Auch der Radsportverband MV warnt vor negativen Folgen. Die geplante Entgeltordnung stelle eine weitere finanzielle Hürde dar und wirke dem Ziel entgegen, das neue Radsportzentrum als sportliches Leuchtturmprojekt zu entwickeln. Der Verband rechnet für zwei Pkw und zwei Transporter mit jährlichen Parkkosten von mehr als 3.400 Euro. Nach aktuellem Förderstand könnten dafür zwei bis drei nationale Wettkämpfe ausfallen.
Politisch liegt inzwischen ein Ergänzungsantrag von Unabhängigen Bürgern/FDP und SPD vor. Dieser sieht vor, ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und weitere von Sportvereinen benannte Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit von Parkgebühren zu befreien. Die Verwaltung soll dafür gemeinsam mit Stadtsportbund und Vereinen ein Nachweisverfahren entwickeln.
Ob diese Ausnahmeregelung die Kritik der Vereine tatsächlich auffängt, bleibt offen. Denn viele praktische Fragen sind damit noch nicht beantwortet: Wo parken Vereinsbusse? Wie werden Turniere und Wettkämpfe behandelt? Was gilt für Gastmannschaften? Und wie verhindert die Stadt, dass der Parkdruck einfach in die umliegenden Wohngebiete verlagert wird?
Es geht am Lambrechtsgrund nicht nur um Parkgebühren – sodnern auch um die Frage, ob Schwerin als Sportstadt die Rahmenbedingungen für Ehrenamt, Nachwuchs- und Vereinssport ausreichend berücksichtigt.












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