In der Geburtsurkunde wird künftig die Uhrzeit der Geburt angegeben. Neu ist außerdem, dass die Religion nicht mehr in Personenstandsurkunden eingetragen wird.
Das teilt die Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin mit.
Bisher war die Uhrzeit nur auf Verlangen aufgenommen worden. Dies hat die Stadt Schwerin nun geändert. Die rechtliche Grundlage dazu ist das sogenannte Personenstandsgesetz (PStG). In dem heißt es:
(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes
- Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes.
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 nicht aufgenommen.
Weitere Informationen rund um das Thema Geburtsurkunde in Schwerin können hier eingeholt werden: https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Geburtsurkunde-beantragen/
















