(stm)
In den vergangenen zwei Jahren haben es Dienstleister wie Taxiunternehmer besonders schwer gehabt. Umso trauriger ist es, dass die Taxigebühren ab dem 1. Februar 2023.
Die Beförderungsentgelte für Taxis werden zum 01.02.2023 in der Landeshauptstadt angehoben. Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im Tagtarif (6 bis 22 Uhr) je nach Tarifzone zwischen 3,40 € (1-2 Kilometer) und 2,10 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer in der Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt zwischen 3,70 € (1-2 Kilometer) und 2,20 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke). (Vorher 3,50 – 1,90 €)
Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Für Großraumtaxen (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz) wird ein Aufschlag von einmal 7,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.
Für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis mit zusätzlicher technischer Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung werden für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 € (vorher 15 Euro) und für das Umsetzen der zu befördernden Person (2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 € Zuschlag (vorher 30 Euro) erhoben. Die neuen Entgelte sind Bestandteil der Taxenordnung, veröffentlicht unter www.kreis-lup.de/bekanntmachungen.
















