(stm)
Vereine, Institutionen und Bewohnern und Akteure aus dem Quartier63 (Mueßer Holz) können auf Mittel des Verfügungsfonds im Rahmen des Programms der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ zurückgreifen.
Aus dem Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. Sie sollen vorwiegend der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen dienen und den in unseren Stadtteilen Lebenden und Arbeitenden die Teilnahme an diesen Entwicklungsprozessen ermöglichen. Alle erforderlichen Informationen zur Antragstellung finden Sie in den folgenden Dokumenten. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie durch das Stadtteilbüro Mueßer Holz – Tel. 2000977. Über Anträge an den Verfügungsfonds entscheidet der Lenkungskreis. Er tagt einmal im Monat.
Anträge und Richtlinien für den Verfügungsfonds sind zudem beim Stadtteilmanagement erhältlich. Dort kann man sich auch weitergehend über Förderbedingungen informieren.
Die Höhe der Förderung beträgt max. 1.250 EUR. In begründeten Fällen kann einen höhere Summe bewilligt werden. Die Förderung wird als Zuschuss bis in Höhe von 90% der Gesamtkosten gewährt. Der Eigenanteil kann in Form von Sachkosten und/oder Eigenarbeit (max. 5 EUR pro Stunde) erbracht werden. Für vereins- und initiativbezogene Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie z.B. „Tag der offenen Tür“, Jubiläen u.ä. werden max. 500 EUR zur Verfügung gestellt.
Die nächste Sitzung des Lenkungskreises Soziale Stadt findet am 24.Januar um 10 Uhr statt. Anträge, die eine Bewilligung benötigen, müssen somit bis zum 17. Januar 2023 beim Stadtteilmanagement vorliegen.
Schicken Sie Ihre Anträge bitte per E-Mail an: Anne-Katrin.Schulz@lge-mv.de oder per Post an:
Stadtteilmanagement Neu Zippendorf/ Mueßer Holz, Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin















