(stm) Seit einigen Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken eine Vermisstenmeldung mit Bezug zu Schwerin. Die Meldung behauptet, dass in der Landeshauptstadt Schwerin ein 5 jähriges Mädchen namens Julie entführt wurde. Im Antexter wird der Eindruck verzweifelter Eltern erweckt die darum bitten den Beitrag zu teilen. Eine Leserin machte uns dankenswerterweise darauf aufmerksam.
Der Beitrag ist natürlich ein Fake. Der Beitrag sollte weder geteilt noch geklickt werden. Sollten Leserinnen und Leser diesen Fake Beitrag bei Freunden oder Verwandten sehen, kann dieser Beitrag gerne verlinkt werden.
Auf Anfrage bestätigt die Pressestelle der Polizei Rostock, dass es sich um einen Fake handelt:
Wir können Ihnen „mitteilen, dass kein Kind in Schwerin vermisst ist. Es handelt sich um eine Fake-Meldung.“
Ein ähnlicher Beitrag, der auf die gleiche zweifelhafte Internetseite führt, kursiert aktuell unter anderem auch in Dresden. Es wird davon abgeraten entsprechenden Beitrag zu klicken oder weiterzuleiten.

Die Polizei Schwerin teilte auf Anfrage folgende weitere Informationen mit:
„Ziel dieser Meldungen ist es, dass User auf den Link klicken. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch unerwünschte Daten heruntergeladen werden (Trojaner, etc.). Wir raten dringend, solche Links zu ignorieren und keine Links dieser Art anzuklicken.
Bei Vermisstenfällen, vor allem bei Kindern, wird die Polizei immer die Öffentlichkeit informieren.
Die Pressemitteilungen der Polizei können tagesaktuell zum Beispiel hier eingesehen werden. Wenn dort keine ähnlichen Meldungen zu finden sind, kann nahezu von einem Fake ausgegangen werden. In der Regel verarbeiten auch lokale News Plattformen wie www.schwerin.news tagesaktuell Polizeimeldungen.
Wichtig zu wissen:
Nicht in jedem Vermisstenfall gibt die Polizei auch eine Fahndung heraus. Bei erwachsenen Menschen, bei denen kein Hinweis auf Gefahr besteht – wie etwa Krankheit oder Suizidgedanken – gilt die Regel: Jeder Mensch hat das Recht, nicht gefunden zu werden.
Bei Kindern und Jugendlichen gilt dies jedoch nicht. Hier wird die Polizei sofort tätig, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und der Aufenthaltsort unbekannt ist.














