(stm)
In dem Streit um die Genehmigungen von Konzerten im The Scotsman Pub hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag den Widerspruch der Betreiber(in) abgelehnt.
Stadtvertreter Steinmüller (Klage wurde über seine Lebensgefährtin eingereicht) hatte öffentlich angekündigt gegen eine Verfügung der Stadt, dass in seinem Lokal keine Livekonzerte und Veranstaltungen stattfinden dürfen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch wurde Ende August über eine Anwaltskanzlei bei Verwaltungsgericht eingereicht.
Darüber hat nun im schriftlichen Verfahren das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag von Steinmüller (eingereicht durch Anwälte) abgewiesen, da die Veranstaltungen formell nicht zulässig waren und das Baurecht seine schützende Funktion sonst nicht erfüllen könne. Das geht aus der Entscheidung hervor, die http://www.schwerin.news vorliegt.
Im Detail:
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die von der Stadtverwaltung verhängte Nutzungsuntersagung von Musikveranstaltungen mit Livemusik im The Scotsman Pub rechtmäßig ist.
Steinmüller, Antragstellerin im Verfahren, wandte sich gegen eine Ordnungsverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin. Diese Verfügung hatte die Durchführung von Musikveranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit Livemusik in ihrem Betrieb untersagt. Steinmüller hatte gehofft, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen diese Verfügung wiederherstellen zu können.
Ein zentrales Argument in der gerichtlichen Auseinandersetzung war die fehlende Baugenehmigung für solche Veranstaltungen. Das Gericht stellte fest, dass für den The Scotsman Pub zwar eine Baugenehmigung für die Gaststätte besitzt, diese jedoch nicht die Durchführung von Livemusikveranstaltungen abdeckte. Es wurde klargestellt, dass das Fehlen einer solchen Genehmigung in der Regel ausreicht, um eine Nutzungsuntersagung zu rechtfertigen.
Ein weiterer Punkt, der in der Entscheidung eine Rolle spielte, war das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung. Die Stadt argumentierte, dass es notwendig sei, einem negativen Vorbild und einem Nachahmungseffekt entgegenzuwirken. Das Gericht stimmte dieser Ansicht zu.
Schlussendlich wurde der Antrag abgelehnt. Zudem wurde festgelegt, dass der Kläger, also die Betreiber des The Scotsman Pub die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Der festgelegte Streitwert für das Verfahren beträgt 2.500 Euro.
Gegen diesen Beschluss kann Steinmüller nun innerhalb von zwei Wochen beim OVG Beschwerde eingelegt werden. Dies bedeutet, dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betreiber gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Widerspruch gehen werden. Über Reaktionen von Seiten der Stadt oder des Stadtvertreter Heiko Steinmüller liegen uns noch keine Informationen vor.
Randnotizen zum Beitrag: Über die Auseinandersetzung zwischen Stadtvertreter Heiko Steinmüller und Stadtvertreter Manfred Strauß wurde in dem Verfahren nicht beraten bzw entschieden. Strauß hatte Heiko Steinmüller Falschbehauptungen vorgeworfen, weil der Gastronom ihm vorwarf er sei Schuld an den Ärger mit der Verwaltung. In dem nun getroffenen Beschluss ging es hauptsächlich um das Konzertverbot.
Innteressant ist auch eine Randbemerkung in dem Ausführungen der Anwälte von Steinmüller, nachdem Konzerte zukünftig im Dr. K. stattfinden.
Demnächst auf http://www.schwerin.news:
Indes kommt die Gastroszene in Schwerin nicht zur Ruhe. Nach uns vorliegenden Informationen will die Stadtverwaltung Schwerin in der nächsten Zeit die Spätöffnungszeiten bei Veranstaltungen kontrollieren. Grund soll eine Anfrage von Steinmüller sein, ob und wie oft derartige Kontrollen durchgeführt werden.
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