(stm)
Gewalt gegen Frauen und Kinder sind in Schwerin an der Tagesordnung. Keine Einzelfälle oder Ausnahmen. Das Magazin „Katapult“ spricht gar von einer: „Normalität“ bei Gewalt gegen Frauen in Mecklenburg Vorpommern. Ende des Jahres 2022 kam es in Schwerin sogar zu einem Mord, der als Femizid eingestuft werden kann.
SVZ, NDR und weitere Nachrichtensender thematisieren Gewalt an Frauen meist nur dann, wenn es zu spät ist. Dann wenn es Verletzte, oder im schlimmsten Fall gar Tote Frauen gibt. Dann entdecken Politik, die regionalen Medien dass es den Beratungs-, und Hilfsstellen an finanziellen Mitteln mangelt. Echte Verbesserungen gibt es dann dennoch nur wenige und zögerlich.
In Schwerin ist Gewalt an Frauen und Kindern ein großes Problem
In Schwerin waren laut der Kriminalitätsstatistik der Polizei im Jahr 2022 insgesamt 1.376 Personen Opfer von Straftaten (gegen die körperliche Unversehheit u.ä.) , davon waren 1.016 weiblich. Die meisten Opfer waren zwischen 21 und 40 Jahren alt. Die Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem war in 60,8% der Fälle bekannt oder verwandt, in 19,9% der Fälle fremd und in 19,3% der Fälle sonstig bekannt.
Die häufigsten Straftaten, von denen Frauen in Schwerin im Jahr 2022 betroffen waren, waren Körperverletzung (571), Bedrohung (221) und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (183) die anderen Straftaten sind Nötigung, Beleidigung etc.
Schwerin zeigt im Vergleich zu den anderen Landkreisen und Städten in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend hohe Fallzahlen. Es ist nach Ansicht von Expertinnen und Experten dringend erforderlich, Maßnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 9 Frauenhäuser, 5 Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking sowie 19 Beratungsstellen, von denen 3 speziell für Täter sind.
Die Beratungsstellen haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten des Öfteren zu Wort gemeldet und mehr Investitionen und Personal gefordert.
ASK Stadtvertreter fordert konkretes Maßnahmepaket gegen Gewalt an Frauen und Kindern in Schwerin.
Am kommenden Montag könnte sich tatsächlich etwas verändern, wenn ein Antrag des neuen ASK Stadtvertreters Wilhelm (Wilfried) Hoog eine Mehrheit bekommen sollte. Sein Vorhaben: die konkrete Umsetzung der „Istanbul–Konvention“ in der Landeshauptstadt Schwerin voranzutreiben.
Die Istanbul Konvention ist geltendes Recht
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Istanbul verabschiedet, daher der Name) ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Dennoch ist die Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht maßgeblich vorangeschritten. Ebenso wenig in der Landeshauptstadt Schwerin.
Wilhelm Wilfried Hoog setzt sich deswegen durch seinen Antrag an die Stadtvertretung dafür ein, Gewalt in allen Formen zu ächten, insbesondere Gewalt gegen Frauen und Kinder. Sein Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadtvertretung Schwerin die „Istanbul-Konvention“ anerkennt und den Oberbürgermeister dazu auffordert, ein umfassendes Maßnahmenprogramm auf den Weg zu bringen. Hierbei sollen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Gewaltprävention und Schutz von Frauen und Kindern an einem „Runden Tisch“ beteiligt werden.
ASK: Haben konkrete Handlungen und Schwerpunkte definiert
Stadtvertreter Hoog hat dazu einige Ideen und Ansätze seinem Antrag hinzugefügt. Der beigefügte „Maßnahmeplan“ konkretisiert die geplanten Schwerpunkte, darunter Sensibilisierung und Schulung, Ausbau von Unterstützungsstrukturen, Prävention, rechtliche Unterstützung, Daten und Forschung sowie Partnerschaften und Zusammenarbeit. Ziel ist es laut dem ASK Mann, nicht nur Opfer zu schützen, sondern auch nachhaltig gegen Gewalt vorzugehen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Die Istanbul-Konvention von 2011, ein völkerrechtlich bindendes Instrument, legt Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fest. Deutschland hat die Konvention im Oktober 2017 ratifiziert, und sie ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht. Doch in Schwerin wird die Konvention nicht ernst genug genommen.
Hier kann der Antrag des ASK Stadtvertreters eingesehen werden. Hier sind die Schwerpunkte, die die ASK als wesentlich bei der Erstellung eines Schweriner Maßnahmeplan erachtet in einem Papier zusammengefasst.
Entscheidung voraussichtlich am 20. November 2023
Hoog betont die dringende Notwendigkeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Konvention zu erreichen. Die bevorstehende Abstimmung am 20. November wird zeigen, ob die Stadtvertretung Schwerin bereit ist, diesen doch recht konkreten Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt zu unternehmen.
Die Sitzung der Stadtvertretung kann an dem Abend ab ca 17 Uhr in Echtzeit im Internet verfolgt werden.
Die ASK Schwerin lädt alle Interessierten dazu ein, die Sitzung der Stadtvertretung am 20.11.2023 ab ca. 17 Uhr online zu verfolgen und zu sehen, ob die Stadtvertretung bereit ist, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt zu ergreifen. Vor dem Rathaus werden vor der Sitzung der Stadtvertretung auch aktive Frauen eine kleine Kundgebung durchführen, die gerne von Interessierten besucht werden kann.
Hilfsangebote für Betroffenen von Gewalt:
https://www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/istanbul-konvention
Bei sexualisierter Gewalt:
- Beratungs- & Hilfenetz MV
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Hilfetelefon sexueller Missbrauch
- ubskm.de – Website des Missbrauchsbeauftragten: beauftragter-missbrauch.de
- Onlinefortbildung- Was ist los mit Jaron? (was-ist-los-mit-jaron.de)
- Schutzkonzepte – Initiative Kein Raum für Missbrauch (kein-raum-fuer-missbrauch.de)
- Schutzkonzepte: Kein Raum für Missbrauch: beauftragter-missbrauch.de
- klicksafe.de: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz – klicksafe.de
- Podcast einbiszwei: beauftragte-missbrauch.de
Bei Gewalt am Arbeitsplatz:


















