(stm)
Am kommenden Montag soll die Stadtvertretung beschließen, dass Wahlherferinnen und Wahlhelfer mehr Geld erhalten. Der vorliegende Antrag der CDU/FDP-Fraktion an die Stadtvertretung Schwerin betrifft die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer. Der Antrag der CDU beinhaltet den Vorschlag, dass der Oberbürgermeister einen Plan zur angemessenen Erhöhung dieser Entschädigung vorlegen soll.
In der Begründung für ihren Vorschlag bezieht sich die CDU auf die anstehenden Kommunal- und Europawahlen im Juni 2024 und die Notwendigkeit einer angemessenen personellen Absicherung dieser Wahlen. Der Antrag hebt hervor, dass die derzeitige Entschädigung für die Tätigkeit in einem Wahllokal in Schwerin bei 35 Euro für den Vorsitzenden und 25 Euro für weitere Wahlvorstandsmitglieder liegt. Dies wird von der CDU im Vergleich zu anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern als unzureichend betrachtet, da beispielsweise Greifwald und Güstrow ihre Aufwandsentschädigungen bereits auf 45 bis 80 Euro angehoben haben, abhängig von der Art des Wahllokals und den spezifischen Aufgaben.
Im Antrag wird zudem angemerkt, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für diese Anpassung im Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 berücksichtigt werden sollten. Der Antrag endet mit der Bitte um Zustimmung und ist vom Fraktionsvorsitzenden Gert Rudolf unterzeichnet.
Die Entscheidung, ob der Antrag angenommen wird, wird Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept haben, wobei keine spezifischen Details zu den Auswirkungen angegeben wurden. Der Antrag beinhaltet keine Informationen über über- oder außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen oder Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im aktuellen Haushaltsjahr. Dies verwundert, ist es doch die CDU, die immer wieder auf die Kürzungen und Einsparungen der Stadt pocht.
Es bleibt abzuwarten, ob die Christdemokraten auch noch einen Finanzierungsvorschlag nachreichen werden.
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