(stm)
Es hat lange gedauert, bis sich die Landeshauptstadt Schwerin zu diesem Schritt entschlossen hat. Ein Jahr nach der turbulenten Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers Thomas Köchig von der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) scheinen die Konsequenzen aus den damaligen Ereignissen nun greifbar zu werden. Die Stadt Schwerin plant nach SVZ Angaben, eine Klage gegen Köchig einzureichen, mit dem Ziel, eine beträchtliche Summe von ihm zurückzufordern. Dies schreibt die SVZ, die sich auf ihr zur Verfügung stehende Informationen beruft.
Bauaufträge rechtswidrig vergeben
Köchigs Entlassung erfolgte über Nacht, nachdem schwere Verstöße gegen das Vergaberecht aufgedeckt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt Edgar-Bennert-Straße. Er wird beschuldigt, Bauaufträge nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben oder selbst vergeben zu haben, was zu einem erheblichen Schaden für die WGS geführt haben soll.
Klage ließ lange auf sich warten
Eine Klage von Seiten der Stadt blieb bisher aus. Die Entscheidung des Landesförderinstitutes vor einigen Wochen mag dazu beigetragen haben, dass die Stadt nun in die Offensive geht.
800.000 bis 900.000 Euro
Im Fokus der bevorstehenden Klage steht nach Angaben der SVZ eine hohe sechsstellige Summe, zwischen 800.000 und 900.000 Euro, die von Köchig zurückgefordert werden soll. Diese Summe beinhaltet auch 115.000 Euro, die im Rahmen des Projekts Edgar-Bennert-Straße verloren gingen. Weiterhin hatte das Land die Auszahlung von 1,6 Millionen Euro an Fördergeldern aufgrund der Unregelmäßigkeiten blockiert, von denen ein Großteil nun jedoch glücklicherweise zugesagt wurde.
Dass das Ministerium die Unregelmäßigkeiten und gesetzwidrigen Vergaben im Prinzip bestätigt hat, indem es zugesagte Förderungen um 10 % gekürzt hat, mag den Stein auf den Weg zu einer Klage abschließend ins Rollen gebracht haben. War dies doch indirekt eine Bestätigung dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Im Januar soll die Stadtvertretung einer entsprechenden Klage zustimmen.
Kommentar: Wo war der Aufsichtsrat?
Wann es nun genau zur Klageerhebung kommt bleibt abzuwarten. nach Einschätzung der SVZ soll im Januar die Stadtvertretung über eine entsprechende Klageerhebung beraten und entscheiden. Ob dann auch ein ein Aspekt, der bisher kaum im Fokus stand betrachtet wird, und zwar die offensichtlich unbefriedigende Arbeit des Aufsichtsrates, bleibt abzuwarten. Ist es doch Aufgabe des Aufsichtsrates die Geschäftsführung zu überwachen. Im Aufsichtsrat sind alle Parteien der Stadt (Linke, Grüne, UB, SPD, CDU/FDP, AfD) vertreten. Ob eine gewissenhaftere Arbeit es Aufsichtsrates hätte frühzeitiger einen Schaden abwenden können, müsste geprüft werden. Ein Anlass dies zu tun scheint nun gegeben.
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