(stm)
In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie städtische Liegenschaften in Schwerin verwaltet werden, deutlich verändert. Normalerweise ist das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) der Stadt für die Betreuung dieser Gebäude zuständig. In den Jahren 2022 und 2023 entschied man sich jedoch, für bestimmte Liegenschaften externe Dienstleister einzusetzen. Diese Entscheidung basierte nicht nur auf finanziellen Erwägungen, sondern wirft auch Fragen zur Verantwortungsübernahme auf. Das geht aus einer Anfrage der B90/ Grüne an den Oberbürgermeister und dessen Beantwortung hervor.
Welche Gebäude werden von wem verwaltet?
Die Stadt Schwerin besitzt eine Vielzahl von Liegenschaften, darunter Gebäude und Grundstücke in den Stadtteilen Schelfstadt, Altstadt und Paulstadt. Bis 2021 lag die Verwaltung dieser Liegenschaften in den Händen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WGS. Diese kündigte ihre Verwaltungstätigkeit jedoch einseitig, sodass die Stadt einen neuen Verwalter suchen musste. Für die Jahre 2022 und 2023 übernahm die WOBAU Parchim die Betreuung dieser Objekte. Die Wahl fiel auf WOBAU Parchim, weil ihr Angebot von rund 21.000 Euro pro Jahr deutlich günstiger war als das des ZGM, das für die gleiche Leistung etwa 60.000 Euro verlangt hätte.
Ab dem 1. Januar 2024 ist das ZGM wieder für die Verwaltung dieser Liegenschaften verantwortlich. Damit übernimmt die Stadt Schwerin erneut die Verwaltung aller städtischen Gebäude, die in den vergangenen Jahren extern betreut wurden.

Warum wurden externe Dienstleister beauftragt?
Die Entscheidung, externe Dienstleister zu engagieren, beruhte hauptsächlich auf finanziellen Überlegungen. Die WOBAU Parchim bot ihre Dienstleistungen günstiger an, und die entstehenden Verwaltungskosten konnten größtenteils durch Städtebaufördermittel gedeckt werden. Die Stadt Schwerin musste lediglich ein Drittel der Kosten tragen, was jährlich etwa 7.000 Euro entsprach. Somit erschien die externe Verwaltung als wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Externe oder interne Verwaltung: Ein Abwägungsprozess
Die externe Verwaltung brachte für die Stadt in den Jahren 2022 und 2023 zweifellos finanzielle Vorteile. Dennoch bietet eine interne Verwaltung durch das ZGM ebenfalls Vorteile, insbesondere wenn es um die direkte Kontrolle und schnellere Entscheidungswege geht. Gerade bei komplexen Bauprojekten oder Sanierungen könnte die interne Verwaltung effizienter arbeiten, da keine Abstimmungsprozesse mit externen Dienstleistern notwendig sind.
Ein weiterer Vorteil der internen Verwaltung liegt nach Ansicht der Stadt in der stärkeren Kontrolle durch die Stadt. Externe Dienstleister bieten zwar kurzfristig wirtschaftliche Vorteile, doch bedeutet dies auch, dass die Stadt einen Teil ihrer Kontrolle und Verantwortung an Dritte abgibt.
Kommentar: Kostenersparnis versus Kontrolle
Die Entscheidung, auf externe Dienstleister zurückzugreifen, hat der Stadt Schwerin in den vergangenen Jahren einige finanzielle Ersparnisse eingebracht. Die Rückkehr zur internen Verwaltung durch das ZGM ab 2024 deutet jedoch darauf hin, dass der Stadt neben den Kosten auch andere Faktoren wie Kontrolle und Verantwortlichkeit wichtig sind. Ob die interne Verwaltung langfristig ebenfalls kosteneffizient arbeitet, bleibt abzuwarten. Die Stadt wird auch künftig sorgfältig abwägen müssen, ob eine interne oder externe Verwaltung die bessere Lösung ist.
Hier kann die Anfrage, nebst Antwort heruntergeladen und eingesehen werden:
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